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Illustrations by Sarah
Barbara Plagg
Veröffentlicht
am 30.08.2022
MeinungKommentar zum Brixner Hofgarten

Die Caravaggio-Cazzata

Der Staatsrat befindet die Direktvergabe an André Heller zur Neugestaltung des Hofburggartens für rechtens. Die Begründung: Bei einem Caravaggio kann man Wettbewerbsregeln auch mal aussetzen.
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Caravaggio auf der 100.000 Lire-Banknote

Diesen Sommer sind die Unsicherheiten angesichts der krisengebeutelten Gesamtsituation nicht weniger geworden, umso wichtiger ist es, Sicherheiten zu schaffen, und zumindest eine gibt es: Auch wenn wir grad nicht wissen, womit wir im Herbst unsere Wohnzimmer heizen, wissen wir immerhin, wofür unser Steuergeld verheizt wird — für Brixens Hofburggarten nämlich. Ach nee, nicht schon wieder dieser blöde Garten, denken Sie vielleicht, während Sie sich in Ihrer noch nicht mal zur Hälfte abbezahlten Wohnung mit der um 80 Prozent gestiegenen Energiekostenrechnung Luft zufächeln, wen interessiert das noch. Aber weil Ihr privates Desinteresse gegenüber der Vergabe öffentlicher Gelder eine zentrale Säule der politischen Willkür ist, hier ein kleines Update: Caravaggio wird den blöden Garten in Brixen gestalten!

Wie jetzt, fragt sich die aufmerksame Leserin an dieser Stelle: Ist der nicht tot? Ja, der ist so mausetot wie das Pariser Klimaabkommen, aber der Reihe nach. Vermutlich haben Sie inzwischen den Überblick darüber verloren, wer gerade mit wieviel Steuergeldern was wo baut, vielleicht aber mitgekriegt, dass der Staatsrat in Rom die Direktvergabe an Heller zur Neugestaltung des Hofburggartens in Brixen für rechtens befunden hat — und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen gekippt hat. Sie erinnern: Die Architektenkammer hatte geklagt, weil bei einem öffentlichen Architekturwettbewerb ein Schlagersänger gewonnen hatte. Aber bevor Sie sich jetzt darüber ärgern, dass Sie als Blockflötenlehrer nicht bei den Ausschreibungen zum Brennerbasistunnel mitgemacht haben, lassen Sie mich korrigieren: Genau genommen hat André Heller, jener Chansonnier (Selbstbezeichnung „Poet“) mit dem grünen Daumen, dessen Namen sämtliche Südtiroler:innen unter 50 bis vor kurzem noch nie gehört hatten, beim Wettbewerb noch nicht mal mitgemacht — und ihn trotzdem gewonnen. Da können Sie Ihre Blockflöte einpacken, weil der Staatsrat meint dazu: Projekte in Millionenhöhe unterm Tisch vergeben kann man machen, allerdings nur, wenn es sich um Caravaggio handelt!

In der SVP zeigt man sich indes verständlicherweise erleichtert: Da hatte man zwar eine Schnapsidee, aber immerhin endlich mal wieder eine rechtlich legale Schnapsidee im Bausektor. Legal — und der Rest ist irgendwie egal, denn der Staatsrat entscheidet ja nicht über Qualität, Nachhaltigkeit und Finanzierbarkeit des Projekts (ginge auch gar nicht, weil bisher außer Heller kein Mensch weiß, wo der seine Stechpalmen und Statuetten hinstellen will), sondern ausschließlich über die Modalitäten der Vergabe. Und der Staatsrat, das heißt, ein Expert:innengremium bestehend aus erfahrenen Kunsthistoriker:innen, Landschaftsplaner:innen und Architekt:innen — kleiner interdisziplinärer Scherz, das sind natürlich monodisziplinäre Verwaltungsbeamte — hat entschieden, dass man in der Causa Heller wesentliche Elemente der Wettbewerbsnotwendigkeit übergehen kann, weil eben österreichischer Caravaggio. Jawohl, Caravaggio, so steht tatsächlich in der Urteilsbegründung, bei der insbesondere im letzten Drittel Barbara Salesch federführend schien: „Se si fosse trattato di un quadro di Caravaggio nessuno avrebbe dubitato della possibilità di ricorrere ad una procedura negoziata senza previa pubblicazione del bando di gara.“ Auf gut Deutsch: Bei Caravaggio hätte man jetzt auch nicht so ein G’schiss mit öffentlicher Ausschreibung und demokratischem Pipapo gemacht. Wegen der paar Millionen.

Das mag Ihnen jetzt einigermaßen ungerecht vorkommen, wenn Sie schon mal wegen einem fehlenden i-Tüpftelchen in der Steuererklärung Omas Rollstuhl nicht abschreiben konnten, aber Sie sind nun mal vor, pardon, dem Gesetz völlig gleich, andere hingegen sind gleicher, weil eben reicher, und für die gelten eben auch andere Gesetze. Die Normalos werden abgestraft, die Reichen bevorteilt und immerhin dürfen in diesem Fall die Normalos die Reichen aus eigener Tasche gemeinsam finanzieren. Klassenjustiz ist ein alter Hut, den wir uns nun alle gemeinsam aufsetzen dürfen und der uns einiges kostet.

Ab und zu rügt der spaßbefreite Europäische Gerichtshof Italien zwar für seine zu kreativen Urteile, aber insgesamt lässt man sich davon den Spaß nicht verderben.

Nun ist man von der italienischen Justiz ja schon so einiges gewöhnt. A priori weiß die Bürgerin grundsätzlich nie, was in der Urteilstombola am Ende ausm Sack an Klauseln und Klischees, an Aussagen und Auslegungen gezogen wird. Ist jetzt der Vergewaltiger oder die Frau mit ihrem kurzen Rock selbst schuld? Geht das jetzt als Schmiergeld durch, oder werden sie es als „ordnungsgemäße“ Finanzierung einer politischen „Stiftung“ deklarieren? Darf der Typ mir jetzt seinen Pimmel zwar im Stadtpark nicht, aber per Messenger inklusive Morddrohung problemlos zeigen? Ist das jetzt Korruption oder dürfen rührige Ex-Politiker grundsätzlich ohne Wartefrist nahtlos aus der letzten Legislatur rüber ins Lobbyistentum rutschen? Das italienische Rechtssystem — unvorhersehbarer als eine Netflix-Serie, jede Instanz ein Cliffhanger, Plot Twist nie ausgeschlossen! Ab und zu rügt der spaßbefreite Europäische Gerichtshof Italien zwar für seine zu kreativen Urteile, aber insgesamt lässt man sich davon den Spaß nicht verderben.

Das Justizsystem dümpelt, ähnlich wie das Politsystem, immer mehr in einem kuriosen Paralleluniversum vor sich hin und entkoppelt sich zunehmend von der realen Welt der Menschen und der Moral. Das ist blöd, weil wo schon das Ansehen von Parlament und Parteien erodiert, ist es wenig zuträglich, wenn sich auch noch das Justizsystem zunehmend zum Dödel macht. Dass Korruption in Italien trotz der Errichtung der Antikorruptionsbehörde ANAC (Autorità Nazionale Anticorruzione) — die nur theoretische Kontrollfunktion und keine Möglichkeit der Ahndung hat — bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbreitet ist, ist jetzt ja nichts Neues. Neu ist aber, dass zwar Laut Transparency International Italien auf einem guten Weg ist, was die Prävention vom guten alten Schmiergeld angeht, sich gleichzeitig aber das Wesen der Korruption ändert, den neuen Gegebenheiten anpasst und formell ordnungsgemäße Wege findet. Das ist dann zwar alles „formal richtig“, aber gleichzeitig so kafkaesk willkürlich, dass das Vertrauen der Bürger:innen in die Justiz unterminiert wird.

Und in der Tat ist das Vertrauen in die Justiz auf einem historischen Nullpunkt: Während in den 90ern neun von zehn Italienern die Richter integer und toll fand, ist es inzwischen nur noch einer von drei. Der Großteil steht kopfschüttelnd daneben und wählt dafür dann bei den nächsten Wahlen die, die mit populistischen Unkenrufen nach rechts ziehen und den ganzen Karren noch weiter in den Dreck fahren. Da ist es natürlich nicht sehr zuträglich, dass der Staatsrat eben mal das nachvollziehbare Urteil des Verwaltungsgerichtes kippt und entscheidet, dass bei einem Poeten die üblichen Vergabegesetze zur Eindämmung von Korruption nicht gelten, weil der halt einfach etwas Besseres ist als Sie. Das ist letztlich eine riesengroße Cazzata und ein Präzedenzfall, der sich weg von demokratischen Transparenzbemühungen hin zu privilegierten Einzelfallentscheidungen bewegt.

Vergibt Franz Locher demnächst den Theaterpreis? Stellt Waltraud Deeg die nächste Nestroy-Preisträger-Jury? Wem verleiht unser verspießerter Gemeinderat den nächsten Paul-Flora-Preis?

Und interessant! Der Staatsrat scheint ja außerdem zu glauben, dass es im Kunst- und Kulturbetrieb keine Auswahlverfahren gibt. Weil, nehmen wir mal hypothetisch an, da möchte ein Bürgermeister die Gestaltung eines öffentlichen Grüns partout nicht in die Hände von Architekt:innen geben, weil der Mensch individuelle Vorlieben und Abneigungen hat und er Künstler:innen einfach lieber hat. Wie finden wir denn dann zwischen all den Künstler:innen die oder den geeigneten? Genau. Auch im Kunst- und Kulturbereich gibt es Auswahlverfahren. Und vielleicht hätte Heller, eine solche Ausschreibung gewonnen (auch wenn der „Falter“ ihn doch als relativ talentfrei im Bereich Gartengestaltung beschreibt), vielleicht hätten ihn aber auch lokale Künstler:innen in die Tasche gesteckt, wie schon damals beim Brixner Kreuzgang — inzwischen eines der bedeutendsten Kunstdenkmäler Südtirols — den bekanntlich nicht Caravaggio, sondern Meister Leonhard von Brixen bepinselt hat. Gerade in Bereichen wie der Kunst und Kultur, wo Maßstäbe schwer zu finden sind und die Geschmäcker und Meinungen auseinandergehen, muss es umso mehr Sorgfalt und weniger Willkür in der Auswahl für die Gestaltung öffentlicher, also unserer, Plätze geben.

Das Urteil des Staatsrates macht künstlerische Auswahlverfahren und Kommissionen überflüssig, verkennt die Wichtigkeit von Qualität und Fachkonkurrenz im kulturellen Bereich, und man darf gespannt sein, welche Konsequenzen der Präzedenzfall hat: Vergibt Franz Locher demnächst den Theaterpreis? Stellt Waltraud Deeg die nächste Nestroy-Preisträger-Jury? Wem verleiht unser verspießerter Gemeinderat den nächsten Paul-Flora-Preis? Und andersrum: Wenn ein Künstler ohne fünfjähriges Architekturstudium, ohne Staatsprüfung und ohne Eintragung in die regionale Architektenkammer einen Architekturwettbewerb legal unterwandern und den Millionenjob an hunderten eingereichten Projekten vorbei ganz ohne Wettbewerb zugeschoben bekommen darf, kann dann der Rektor der Uni die Dozentenstelle in Statik das nächste Mal ganz ohne Ausschreibung dem Max von Milland geben („se si fosse trattato di Mozart, nessuno avrebbe dubitato della possibilità di ricorrere ad una procedura negoziata senza previa pubblicazione del bando di gara“)? Und weil ich gerade auf der Seite der Provinz bei den öffentlichen Wettbewerben sehe, dass in der VII. Funktionsebene ein Verkehrspsychologe und eine Arbeitsinspektorin gesucht werden: Vielleicht könnte man sich diese kostspieligen öffentlichen Ausschreibungen überhaupt sparen und eine Direktbeauftragung an Adolf Vallazza („se si fosse trattato di Rodin etc. etc.“) und Lenz Koppelstätter („se si fosse trattato di Goethe etc. etc.“) andenken, weil zweites Standbein als Künstler immer gut.

Zehn Millionen für den Hellergarten in Brixen und wahrscheinlich werden die Kosten noch mehr: Was dabei herauskommt kann man in einem von André Heller gestalteten Garten am Gardasee bestaunen.

Aber nochmal zurück zur Haushaltstasche, weil hier wird es jetzt ja erst richtig spannend. Wer glaubt, mit dem Staatsrat ist jetzt Ende im Gelände und der Rest ist Bagger und Baucontainer, irrt. Genau genommen ist das jetzt nämlich erst der Anfang! Jetzt müssen die, die das Projekt so dringend wollten, in einer Zeit der Krise, des Kriegs und des Klimawandels erstmal die Millionen von der Haushaltskasse abzwacken und dies politisch rechtfertigen. Und jetzt halten Sie sich bitte an Ihrer Stromrechnung fest: Aus den veranschlagten 10 Milliönchen (zwei Millionen vom Gemeindehaushalt, acht Millionen vom Landeshaushalt — ja, das Geld fehlt also auch Ihnen in Schlanders und Ihnen in Innichen) vor Jahren sind in Zeiten, wo Material- und Bauspesen auf Rekordhöhe gestiegen sind, inzwischen sicherlich deutlich mehr geworden. Man darf also gespannt sein, wie oft man noch in Brixen, ähnlich wie beim Berliner Flughafen, bei den Ausgaben nachbessern muss. Aber im Gegensatz zu Berlin („arm und sexy”) waltet Brixen („bigott und blasiert“) nach seiner alten, bischöflichen Bauernregel, die besagt: Wer hot, der konn! Und die da oben haben ja, nämlich Steuergeld, deswegen können die.

Jede Stadt bekommt den Garten, den sie verdient. Aber möglicherweise nicht den, den sie bräuchte.

Man darf also gespannt sein, wer in der Mehrheitspartei, deren Arbeitsmotto inzwischen von „in Vielfalt geeint“ zu „sind um zeitnahe Klärung bemüht“ abgerutscht ist und die aktuell passenderweise mal wieder von einer Bauaffäre gebeutelt wird (blöderweise für Meinhard Durnwalder ist Manfred Vallazza kein Künstler, sonst hätte der damit argumentieren können, dass ja auch „für Caravaggio keine Steuer- und Wohnbaugesetze für Mikrozonen gegolten hätten“), sich kurz vor der Wahl die Finanzierung der Caravaggio-Cazzata ins Wahlprogramm schreibt. Das verhältnismäßig verhaltene Stimmungsbild nach dem glorreichen Caravaggio-Sieg lässt ahnen: So blöd ist nach den letzten drei Jahren keine*r mehr. Muss aber auch nicht, weil se si fosse trattato di un quadro di Caravaggio, hätte man das mit den öffentlichen Geldern gewiss auch nicht ganz so transparent kommuniziert. Man schickt sich nach dem Staatsrat-Urteil also erstmal gar nicht an, das mit dem Geld zu thematisieren, und lässt lieber den Bürgermeister vor, während die hinteren Reihen, die ihm das Ganze überhaupt erst eingebrockt haben, bemerkenswert stumm bleiben.

Ähnliches durfte der interessierte Bürger auch schon bei der „Nachhaltigkeitstour“ der Provinz beobachten, als der Nachhaltigkeitsbeauftrage des Landeshauptmannes die Frage nach dem Hofburggarten in der Brixner Cusanus-Akademie anmoderierte mit „Ich trau mich jetzt fast gar nicht, diese Frage zu stellen“ und der Landeshauptmann den Ball mit einem höflichen „Das lasse ich mal den Bürgermeister beantworten“ an Brunner weiterspielte, der tapfer auf die Bühne kletterte, um seinerseits wiederum auf den Landeshauptmann zu zeigen und zu sagen „Das Land hat uns die Finanzierung zugesichert“. Auf die Nachfrage des Nachhaltigkeitsbeauftragten zwecks Nachhaltigkeit parierte der Bürgermeister die ihm zugeworfenen Äpfel mehr schlecht als recht mit Birnen, und begann, stattdessen vom freiem Eintritt für Brixner:innen zu reden. Sehr großmütig, dass die, die dafür zahlen, sich hernach gratis mit Touristen aus Tuttlingen durch den Garten schieben lassen dürfen, um ein paar Kois in einem Teich anzugucken. (Gilt jetzt natürlich nicht für Sie, die Sie im schönen Pustertal oder im wilden Vinschgau mitlesen, Sie müssen für den Eintritt in die als öffentliches Grün registrierte Fläche zahlen!)

So warten wir nun in Brixen gespannt auf Caravaggios Bagger, obwohl der natürlich, würde er noch leben, gar nicht im Hofburggarten, sondern im Knast sitzen würde. Es ist nur eine weitere Kuriosität eines offensichtlich im Kunstbereich nicht Recht auf Maturaniveau informierten Staatsrates, dass sie von allen Künstlern ausgerechnet mit einem Mörder als Metapher daherkommen. Se si fosse trattato di Caravaggio, der im Suff einen Menschen getötet hat, hätte der heutzutage nämlich noch nicht mal bei einem öffentlichen Wettbewerb teilnehmen, geschweige denn eine Direktvergabe bekommen können (Empfehlung für den Staatsrat: Das nächste Mal vielleicht besser Da Vinci oder Rubens zweckentfremden). Es bleibt also spannend, welche Metaphern, Märchen und Mausereien uns bis zur Eröffnung 2025 weiterhin begleiten werden. Zwischen den ganzen Unsicherheiten bleibt derweil nur eines gewiss: Dass jede Stadt den Garten bekommt, den sie verdient. Aber möglicherweise nicht den, den sie bräuchte.

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