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Veröffentlicht
am 11.03.2023
Quelle
lpa/red

Zweisprachigkeitsprüfung für Menschen mit Beeinträchtigung

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am 11.03.2023
Quelle
lpa/red
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Die Zweisprachigkeitsprüfung weist die Kenntnis der deutschen und der italienischen Sprache nach. Sie wurde 1976 in Umsetzung des Autonomiestatutes als Instrument des Minderheitenschutzes eingeführt. Der Zweisprachigkeitsnachweis beziehungsweise der Dreisprachigkeitsnachweis für Ladiner und Ladinerinnen ist Voraussetzung, um in der öffentlichen Verwaltung in Südtirol arbeiten zu können. Die Prüfung wurde im Laufe der Zeit mehrmals reformiert, um den Erfordernissen des Lebens- und Berufsalltages gerecht zu werden. Die Zweisprachigkeitsprüfung ist den internationalen Sprachzertifikaten gleichgestellt und hat die Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GERS übernommen.

Um auch den Kandidatinnen und Kandidaten mit besonderen Bedürfnissen einen gleichberechtigten Zugang zur Prüfung zu ermöglichen, hat die Landesregierung heute (6. März) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher überarbeitete Kriterien zur Bewertung und Feststellung der Kenntnis der italienischen, der deutschen und der ladinischen Sprache verabschiedet. Damit hat sie einem lang gehegten Anliegen entsprochen, das auch in einem Beschlussantrag im Landtag Ausdruck gefunden hatte. Die Neuregelung wurde im Einvernehmen mit dem Regierungskommissariat und unter fachlicher Beratung vorgenommen.

Somit sind künftig für Kandidatinnen und Kandidaten mit Beeinträchtigung bei der Ablegung der Prüfung Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. So können Personen mit Beeinträchtigung künftig einen Prüfungsbeistand beantragen, das heißt, eine Person kann den Kandidaten oder die Kandidatin mit Beeinträchtigung – sofern die Voraussetzungen gegeben sind – während der Prüfung begleiten. Eingeführt wird zudem eine differenzierte Prüfung für Personen mit Beeinträchtigung, die Zugang zum Arbeitsmarkt für geschützte Kategorien haben. Diese differenzierte Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch mit der Prüfungskommission, wobei dieser Kommission neben den Kommissaren der beiden Sprachgruppen auch eine Fachperson für berufliche oder schulische Integration angehört.

Die heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien treten nach der Unterzeichnung des entsprechenden Einvernehmens mit dem Regierungskommissariat durch den Landeshauptmann in Kraft. Die Direktorin im Landesamt für Landessprachen und Bürgerrechte, Karin Ranzi, rechnet damit, dass ab Ende April 2023 Anmeldungen zur differenzierten Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfung möglich sind. Das entsprechende Anmeldeformular wird auf den Landeswebseiten zum Thema “Zweisprachigkeit” zur Verfügung stehen.

Quelle: lpa/red

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