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Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen teilt mit, dass bei einigen neu zugeschickten Gesundheitskarten der notwendige Chip für den Bezug von glutenfreien Lebensmitteln fehlen kann. Dies wird durch die fehlenden Rohstoffe aufgrund der internationalen Krise begründet.
Da das monatliche Budget für Zöliakiekranke oder Personen mit herpetiformer Dermatitis zum Erwerb von glutenfreien Lebensmitteln seit Dezember 2020 digitalisiert wurde, braucht es für deren Bezug in Apotheken oder autorisierten Geschäften die mit einem Chip versehene Gesundheitskarte und den persönlichen Kodex.
Um die Situation abzufedern, wurde beschlossen, dass all jene, die bisher mittels Chip einkaufen konnten und deren Gesundheitskarte verfällt bzw. bereits verfallen ist, trotzdem die alte Karte weiter für Einkäufe nutzen können. Der Sanitätsbetrieb hat die Gültigkeit für die Karten in diesen Fällen bis zum 31.12.2023 verlängert.
In den nächsten Wochen werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dazu noch detaillierte Informationen erhalten. Bis dahin bittet der Sanitätsbetrieb Betroffene,
– die alte Gesundheitskarte auch nach Erhalt der neuen nicht wegzuwerfen;
– zu überprüfen, ob die neue Gesundheitskarte über einen Mikrochip verfügt;
– sich persönlich an die Verwaltungsschalter der Gesundheitssprengel zu wenden, falls die alte Gesundheitskarte bereits vernichtet wurde, damit der Kodex für diese Patientengruppe eingegeben werden kann.
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