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Um eine Wohnbauförderung zu erhalten, benötigt es eine bestimmte Mindestanzahl an Punkten. Mit Beschluss Nr. 423/2015 wurde die Mindestanzahl von 20 Punkten für den Kauf und 23 Punkten für den Neubau eingeführt. Die Mindestanzahl ist gerade auch in Verbindung mit der „Ansässigkeitsklausel“ ein Nachteil für junge Gesuchsteller*innen. Denn je länger jemand im Land ansässig oder beschäftigt ist, desto mehr Punkte gibt es – bis zu max. 11 Punkten, die man frühestens mit 28 Jahren bekommt. „In der Praxis bedeutet das, dass es in der Regel erst ab 28 Jahren möglich ist, eine Wohnbauförderung für den Neubau zu erhalten. 23 Punkte bekommt eine Einzelperson in der Regel nämlich nur, wenn sie 11 Punkte für die Dauer der Ansässigkeit bzw. Beschäftigung bekommt und in die 1. Einkommensstufe fällt“, erklärt Tanja Rainer. Es ist daher gerade für junge Menschen wichtig, die Mindestpunkte auch für Neubaugesuche zu reduzieren, so der Südtiroler Jugendring (SJR).
Der SJR fordert seit vielen Jahren, die Punkte auch für den Bau einer Erstwohnung herabzusetzen. Schon im Rahmen einer Pressekonferenz im Jahr 2017 brachte der Südtiroler Jugendring diese Forderung vor. Ebenso im „SJR-Anliegenkatalog zum jungen Wohnen“, der heuer im März der Öffentlichkeit vorgestellt sowie Landesrätin Deeg übergeben worden ist.
Quelle: SJR/redSupport BARFUSS!
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