Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Der Landesplan für Steinbrüche, Gruben und Torfstiche ist 2015 abgelaufen. Seitdem hat die Landesregierung nichts unternommen, ein vorausschauendes Konzept zu verabschieden. Damit gibt es in Südtirol kein koordiniertes und am Bedarf orientiertes Vorgehen zum Abbau von Schotter, Torf etc. Ohne landesweiten Plan ist auch keine Bewertung möglich, wo in Südtirol wie viel Schotter abgebaut werden darf, damit die Bevölkerung nicht durch Lärm und Staub belastet wird, und wo der Abbau möglichst umweltverträglich und landschaftsschonend erfolgen kann. Ohne Plan fehlt schließlich der Überblick, wie viel Schotter anderweitig gewonnen wird, zum Beispiel durch den Bau von Straßen- und Eisenbahntunnels wie am Meraner Küchelberg oder am Brennerbasistunnel.
Die Folge: Es fehlt eine plausible Erhebung des Bedarfs von Seiten des Landes. Die Unternehmen erarbeiten daher einzeln Projekte, reichen diese beim Land ein und diese werden einzeln, meist unabhängig voneinander überprüft und fallweise genehmigt. Die lokalen Notwendigkeiten werden nicht berücksichtigt und jedes Unternehmen versucht seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Allein im Jahr 2021, trotz Pandemie, wurden von der Südtiroler Landesverwaltung 17 Projekte zum Abbau von Schotter, Steinbrüchen und Torf überprüft. Aktuell laufen weitere zwei öffentliche Screening-Verfahren zur Feststellung der Umweltverträglichkeitspflicht: In Völs am Schlern soll die Schottergrube Pardeller zu 91.000 m3Abbaumenge eröffnet werden. Auf einer zwei Hektar großen Fläche soll hingegen eine Schottergrube in Mittewald in der Gemeinde Franzensfeste eröffnet und insgesamt 160.000 m3 Material entnommen werden. Ein weiteres Projekt ist im Vinschgau in der Pipeline: Der Verwaltungsrat der Eigenverwaltung der bürgerlichen Nutzungsrechte der Fraktion Langtaufers hat im Jahr 2020 einen Grundsatzbeschluss gefasst zur Eröffnung der Schottergrube „Poschen“ (Rieglwald). Dort soll gleich doppelt so viel Schotter wie in Franzensfeste abgebaut werden.
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert daher die Landesregierung auf, zum einen den 2015 abgelaufenen Landesplan für Steinbrüche, Gruben und Torfstiche endlich zu überarbeiten und zum anderen zwei Landesgesetze (Nr. 7 von 2003 und Nr. 9 von 2008) dahingehend abzuändern, dass nur auf den im Landesplan für Steinbrüche, Gruben und Torfstiche festgelegten Flächen Material abgebaut werden darf. Der Plan muss die aus Sicht von Klima, Artenvielfalt und Landschaft besten Standorte bestimmen. Ebenso braucht es klare Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Staub. Der Dachverband teilt schließlich die Auffassung der Volksanwältin, die 2020 anmahnte, dass die Einbindung der betroffenen Gemeinden und der betroffenen Bevölkerung in solchen Projekten von Anfang an zwingend vorgesehen werden muss.
Quelle: Dachverband für Natur- und Umweltschutz/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support