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Beim Erstaufnahmezentrum in Bozen Süd sind heute (10. März) schon die ersten Flüchtlinge eingetroffen. Die Anlaufstelle befindet sich auf dem Gelände des Bahnhofs Bozen Süd. Den Flüchtlingen sind in diesem Zentrum von 8 bis 20 Uhr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der von der Landesabteilung Soziales und der Agentur für Bevölkerungsschutz beauftragten Organisationen, des Südtiroler Sanitätsbetriebes und der Quästur behilflich. Dort werden Abstriche zur Vorbeugung der Verbreitung des Coronavirus vorgenommen sowie notwendige medizinische Hilfeleistungen, warme Getränke und Imbisse angeboten. Von der Erstversorgungseinrichtung werden die Flüchtlinge in die Aufnahmeeinrichtungen (Centri di accoglienza straordinaria CAS) weitervermittelt. Zudem werden den Flüchtlingen kostenlose Fahrkarten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt, um Gesundheits- oder Betreuungseinrichtungen, eine ihnen zur Verfügung gestellte Wohnung oder andere Aufnahmeeinrichtungen oder Unterbringungsmöglichkeiten zu erreichen.
Angebote von Wohnungen oder Mithilfe
Angebote zur Bereitstellung von Wohnungen zur Aufnahme von Flüchtlingen können an die Abteilung Soziales (per Mail an fluechtlinge.profughi@provinz.bz.it) oder an die jeweilige Gemeinde übermittelt werden. Interessierte Freiwillige, die in Strukturen mithelfen möchten, können sich direkt an die Betreiber der Aufnahmezentren (Verein Volontarius, Rotes Kreuz, Caritas) melden. Geldspenden sind an unterschiedliche seriöse Vereinigungen möglich, der Dachverband für Soziales hat eine Liste von anerkannten Organisationen erstellt: https://www.spenden.bz.it/
Aufenthaltserklärungen in Bozen, Brenner, Meran, Brixen, Innichen
Flüchtlinge aus der Ukraine oder ihre Gastgeber sind angehalten, ihren Aufenthalt bei der Quästur in Bozen oder in den Polizeikommissariaten von Brenner, Meran, Brixen, Innichen zu melden. Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die keinen Schengen-Einreisestempel von einer italienischen Grenze haben oder nicht in einem Hotel übernachten, müssen kein Einreisevisum nachweisen. Sie sollten jedoch innerhalb von acht Tagen ihre Aufenthaltserklärung abgeben. Auch wer ukrainische Staatsbürger bei sich aufnimmt, sollte dies innerhalb von 48 Stunden melden. In beiden Fällen können diese Meldungen im Einwanderungsbüro der Quästur in Bozen oder bei den Polizeikommissariaten von Brenner, Meran, Brixen, Innichen vorgenommen werden.
Öffnungszeiten des Einwanderungsbüros der Quästur in Bozen
Das Einwanderungsbüro bei der Quästur in Bozen bei der Drususbrücke ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
von Montag bis Samstag von 8.30 bis 13.00 Uhr,
am Dienstag- und Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 17.00 Uhr,
am Montag-, Mittwoch- und Freitagnachmittag von 13.30 bis 18.30 Uhr.
Bei Gruppen von mehr als fünf Personen ist vorher das Amt für Beziehungen zur Öffentlichkeit zu kontaktieren, telefonisch erreichbar unter 0471 947643 (von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 15.00 bis 17.00 Uhr) oder das Einwanderungsbüro unter 0471 947616 (montags bis samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und montags, mittwochs und freitags von 15.00 bis 17.00 Uhr).
Öffnungszeiten der Polizeikommissariate von Brenner, Meran, Brixen, Innichen
Die Polizeikommissariate von Brenner, Meran, Brixen und Innichen sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet.
In Kürze wird eine Homepage mit wesentlichen Informationen online sein: www.provinz.bz.it/ukraine-hilfe und www.provincia.bz.it/aiuti-ucraina und www.provinz.bz.it/help-ukraine
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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