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Koffein wirkt auf das zentrale Nervensystem und das Herz-Kreislaufsystem und steigert Aufmerksamkeit und Konzentrationsvermögen. Allerdings kann Kaffee auch Sodbrennen, innere Unruhe oder Schlafstörungen hervorrufen. Deshalb greifen Konsument*innen neben herkömmlichem Kaffee auch auf „koffeinfreien“ bzw. entkoffeinierten Kaffee zurück. In der EU darf dieser höchstens 0,1 Prozent Restkoffein enthalten. „Für die Entkoffeinierung werden unterschiedliche Verfahren angewendet“, weiß Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. „Allen gemeinsam ist, dass bereits der Rohkaffee behandelt und Wasser oder heißer Wasserdampf benötigt wird, um die Bohnen aufzuweichen.“
Am schnellsten und somit kostengünstigsten wird das Koffein durch ein Bad in einem chemischen Lösungsmittel aus den Kaffeebohnen herausgelöst. Das Lösungsmittel wird danach möglichst vollständig entfernt, die nassen Kaffeebohnen werden getrocknet. Am häufigsten wird Dichlormethan für die Extraktion eingesetzt, es ist jedoch möglicherweise krebserregend, warmt die VZS. Als unbedenklich gilt Ethylacetat, denn es kommt von Natur aus in einigen Obst- und Gemüsearten vor. Beim Zuckerrohr-Verfahren wird aus Zuckerrohr zunächst Ethanol gewonnen, welches dann mit Essigsäure zu Ethylacetat reagiert.
Beim so genannten Kohlenstoffdioxidverfahren werden die nassen Kaffeebohnen unter hohem Druck mit flüssigem Kohlendioxid umspült. Das CO2 bindet das Koffein. Der Vorgang wird solange wiederholt, bis nahezu das gesamte Koffein entfernt ist. Dieses Verfahren ist zeit- und energieaufwändig, schont jedoch das Kaffeearoma.
Welches Entkoffeinierungsverfahren angewendet wurde, ist für Verbraucher und Verbraucherinnen oft nicht ersichtlich, denn die Methode muss nicht auf dem Produkt angegeben werden.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
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