BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
BARFUSS LogoSüdtiroler Onlinemagazin

Support Barfuss

Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus

BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
Veröffentlicht
am 02.05.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

Wenn Lebensmittel zurückgerufen werden

Veröffentlicht
am 02.05.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red
Damit BARFUSS weiterhin hinterfragen, aufklären, erzählen und berühren kann, brauchen wir DEINE Unterstützung!
Werde Teil unserer Community.
Teile unsere Story

Häufige Gründe, dass Lebensmittel zurückgerufen werden, sind das mögliche Vorhandensein von Fremdkörpern wie Plastikteilen oder Glassplittern oder eine mögliche Belastung mit krankheitserregenden Bakterien wie Salmonellen oder Listerien, so die VZS.

Laut EU-Recht sind die Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich. Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Sobald ein Unternehmen – entweder durch Selbstkontrollen, durch Untersuchungen der Behörden oder durch die Meldung von Kunden und Kundinnen – Kenntnis davon bekommt, dass ein Lebensmittel nicht sicher ist, muss es unverzüglich reagieren, sprich Maßnahmen ergreifen, um die Verbraucher und Verbraucherinnen zu schützen, und die zuständigen Behörden über das unsichere Lebensmittel und die getroffenen Maßnahmen informieren.

Wenn das betroffene Produkt noch nicht an die Verbraucher und Verbraucherinnen abgegeben wurde, fordert das Unternehmen seine Handelspartner dazu auf, die Ware aus den Regalen und dem Lager zu nehmen. Von solchen Rücknahmen erfährt die Öffentlichkeit normalerweise gar nicht.

„Wenn das unsichere Produkt dagegen schon an die Verbraucher und Verbraucherinnen abgegeben wurde, ist ein öffentlicher Rückruf notwendig: meist mittels eines Aushangs an den Verkaufsstellen und über Mitteilungen im Internet oder in den Medien wird vor dem Verzehr des Produkts gewarnt und dazu aufgerufen, das bereits gekaufte Produkt – gegen Ersatz – beim Händler zurückzugeben“, erklärt Silke Raffeiner, die Ernährungsfachfrau der Verbraucherzentrale Südtirol.

In Italien sind die Lebensmittelunternehmen dazu verpflichtet, Rückrufe dem Gesundheitsministerium zu melden. Dieses veröffentlicht die Lebensmittelrückrufe im entsprechenden Bereich seines Internetportals. Um auch die Behörden anderer Länder zeitgerecht zu informieren, nutzen die nationalen Behörden das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed).

Die internationale Verbraucherschutzorganisation foodwatch kritisiert, Verbraucher und Verbraucherinnen würden in der Praxis oft erst zu spät über unsichere Lebensmittel informiert. Die meisten Handelsketten würden nicht alle ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle nutzen, um vor unsicheren Lebensmitteln zu warnen, die Behörden würden die Öffentlichkeit häufig zu langsam informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

Dienste

  • News
  • Wetter
  • Verkehrsbericht

BARFUSS


Support BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support

© 2023 SuTi GmbH
© 2023 SuTi GmbH . Rennstallweg 8 . 39012 Meran . MwSt: 02797340219
DatenschutzNetiquetteCookiesImpressum