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Veröffentlicht
am 23.03.2023
Quelle
sh/red

Weiterer Schritt für Wiedereinführung der Leistungsstipendien

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am 23.03.2023
Quelle
sh/red
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Nach der Ankündigung von LR Achammer im Januar diesen Jahres, hat nun auch der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung bei einem Treffen mit dem Landesrat grünes Licht für die Wiedereinführung der Leistungsstipendien gegeben, so die SH in einer Stellungnahme. Diese wurden seit 2020 coronabedingt ausgesetzt. Sie werden jetzt – unter anderem auf Betreiben der Südtiroler HochschülerInnenschaft – wieder eingeführt. Ab Frühjahr 2024 kann man auch rückwirkend um Leistungsstipendien für das Studienjahr 2022/23 ansuchen.

208 Stipendien im Wert von 1390 Euro sollen vergeben werden. Das ist eine Erhöhung von 20% zu den Jahren zuvor, die mit der 20%igen Erhöhung der Studienbeihilfen, die letztes Jahr auf Forderung der sh.asus geschah, gesetzlich einhergeht. Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht für Studierende, sagt die sh.asus. Außerdem beinhaltet die Reform der Leistungsstipendien auch eine Ausweitung des Begriffes der Leistung: „Künftig können zusätzlich zu einem hervorragenden Notenschnitt auch andere Aspekte wie Sprachzertifikate und Auslandsaufenthalte angegeben werden; das kann ein Anreiz dafür sein, sich vielseitig zu bilden und auch solche Kompetenzen zu erlernen, die gerade im globalisierten 21. Jahrhundert wichtig sind.“

Das sagt Julian Nikolaus Rensi, der Delegierte der sh.asus im Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung, der für die SH auch entscheidend am allgemeinen Reformprozess der Leistungsstipendien beteiligt ist. „Es freut uns, dass unsere Forderung der Wiedereinführung der Leistungsstipendien in die Tat umgesetzt wird und nun auch seitens des Beirats das Okay kam“, sagt die Vorsitzende der sh.asus, Ariane Benedikter. „Allerdings, sollte das rückwirkende Ansuchen um die Leistungsstipendien um zumindest eines der Corona-Jahre erweitert werden, damit die Studierenden, die auch in jenen Jahren Bestnoten geschrieben haben und die Möglichkeit um ein Stipendium anzusuchen bis dato nicht hatten, nachträglich erhalten“, so Benedikter weiter.

Denn in diesen drei universitären Coronajahren seien Studierende mit den verschiedensten Herausforderungen konfrontiert gewesen, nicht zuletzt auch mit den beginnenden Teuerungen und psychischen Belastungen. „Dass Studierende zumindest um Leistungsstipendien für eines der vergangenen Jahre rückwirkend ansuchen können, auch wenn sie ihr Studium schon beendet haben, ist entscheidend, da dies die Chance bietet, gute Leistungen in gerade diesen schwierigen Zeiten noch nachträglich anzuerkennen“, fügt SH-Vize Alexander von Walther hinzu. In diese Richtung solle weitergearbeitet werden.

Quelle: sh/red

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