Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- das Ereignis (z.B. das Ableben des Versicherten) hat nach dem 1. Jänner 2006 stattgefunden bzw. die dem Anspruch zu Grunde liegenden Versicherungsverträge waren nach diesem Datum fällig;
- die Verjährung des Rechtes ist vor dem 19.10.2012 erfolgt;
- die Versicherungsgesellschaft oder die Bank (Vermittler), welche den Versicherungsvertrag verkauft haben, hat die Auszahlung aufgrund der Verjährung nicht vorgenommen und das Geld dem Fonds für „schlafende Vertragsverhältnisse“ überwiesen;
- der/ die Begünstigte hat noch keine (auch nur teilweise) Rückerstattung aufgrund vorangegangener Initiativen erhalten.
- Die Anfrage kann ausschließlich über das Portal der Consap (https://portale.consap.it/) gestellt werden. Der/die Antragsteller:in muss sich vorab registrieren oder via SPID in das System einsteigen.
Wird die Anfrage angenommen, werden maximal 50% des Kapitals ausbezahlt, welches dem Fonds vom Versicherungsvermittler überwiesen wurde.
Weitere Informationen wie auch eine Liste der notwendigen Dokumente für den Antrag erhalten Sie unter https://www.consap.it/polizze-dormienti/ oder per Email an polizzedormienti@consap.it.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red