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Veröffentlicht
am 28.02.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

Was sind Clubsorten bei Äpfeln?

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am 28.02.2022
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Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Es wird davon ausgegegangen, dass es weltweit rund 20.000 existierenden Apfelsorten gibt. Kommerziell angebaut werden jedoch weniger als 100 Sorten, meint die VZS in ihrer wöchentlichen Reihe zum Thema Ernährung.

Viele der neu gezüchteten Apfelsorten heißen Clubsorten. Und was heißt das? Sie unterliegen dem Sortenschutz. Das bedeutet, dass die Eigentumsrechte an der Sorte einem Sortenschutzinhaber bzw. einer Inhaberin gehören. „Produzenten und Produzentinnen, die eine Clubsorte anbauen und somit Teil des exklusiven Clubs sein möchten, müssen mit dem Inhaber bzw. der Inhaberin einen Vertrag für den Anbau und die Abnahme der Früchte abschließen und Lizenzgebühren bezahlen“, erklärt VZS-Expertin Silke Raffeiner. „Beim Anbau müssen bestimmte Bedingungen eingehalten werden, und für die Vermarktung der Früchte gelten bestimmte Qualitätskriterien (z.B. Fruchtdurchmesser, Färbung der Schale). Auch dürfen die Früchte laut Vertrag weder an Dritte noch direkt ab Hof verkauft werden.“ Auf den Markt kommen Clubsorten unter einem Markennamen. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Marke Pink Lady® (Sorte: Cripps Pink), die weltweit mit einem pinkfarbenen Herz als Logo vermarktet und als Premium-Produkt positioniert wird. Cripps Pink ist übrigens eine Kreuzung der Sorten Golden Delicious und Lady Williams, so die VZS.

Produzenten und Produzentinnen profitieren vom Clubsystem durch höhere Abnahmepreise für ihre Clubäpfel und das zentralisierte Marketing. Damit der Preis auch hoch bleibt, wird das Angebot an Clubsorten knapp gehalten.

Kritiker und Kritikerinnen bemängeln, dass Clubsorten ältere Apfelsorten im Handel und folglich auch im Anbau zunehmend verdrängen. Auch würden neue Züchtungen im Allgemeinen geringere Mengen an gesundheitlich wertvollen Polyphenolen enthalten und möglicherweise ein höheres allergenes Potenzial aufweisen als ältere Sorten. Nicht zuletzt wird die starke Abhängigkeit der Produzenten und Produzentinnen vom Sortenschutzinhaber bzw. der Inhaberin als problematisch eingestuft, denn ein Ausstieg aus dem Lizenzvertrag gestaltet sich als schwierig und nachteilig, so die VZS abschließend.

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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