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Die hohen Gebrauchtwagenpreise zwingen Verbraucher:innen dazu, Angebote genauestens zu vergleichen. Dabei spielt der digitale Gebrauchtwagenmarkt mit seinen internationalen Vergleichsmöglichkeiten eine große Rolle und macht den Autokauf im Ausland immer einfacher und interessanter. Es entstehen Plattformen, die einen Rundum-Service zum Autoimport bieten, der unter anderem Dienste wie die Versteigerung des eigenen Fahrzeugs, sowie Vorab-Checkups des zu kaufenden Wagens und Überführung beinhaltet. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen begünstigen die Entscheidung, ein Fahrzeug aus dem Ausland zu importieren.
So gilt z. B. die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) im gesamten EU-Raum und kann auch grenzüberschreitend in Anspruch genommen werden. Dennoch ist gerade bei der Durchsetzung des Gewährleistungsrechtes bei Importwagen besondere Vorsicht geboten.
Frau K besitzt einen 5 Jahre alten Gebrauchtwagen, den sie vor 7 Monaten bei einem deutschen Händler gekauft und in Italien zugelassen hat. Vor kurzem leuchtete ein rotes Lämpchen auf: Probleme mit dem Motor. Folgendes sollte Frau K wissen, bevor sie weitere Schritte setzt:
Häufiger als gedacht wurden die Berater:innen des Europäischen Verbraucherzentrums mit Verträgen konfrontiert, die versuchen, den Privatkäufer:innen von Beginn an, ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte strittig zu machen.
„Es geschieht nicht selten, dass Händler:innen versuchen, ihre Gewährleistungspflicht zu umgehen, indem sie schwer verständliche Vertragszusätze in ihre Standardformulare einbauen, die einen Gewährleistungsanspruch ausschließen oder stark einschränken“, weiß Julia Rufinatscha, Beraterin am EVZ in Bozen, zu berichten. Durch Klauseln wie: „Hiermit erkläre ich, das gegenständliche Fahrzeug in meiner Funktion als Gewerbetreibender zu kaufen“, versuchen Verkäufer:innen aus den Verbraucher:innen Gewerbetreibende zu machen, denen kein Gewährleistungsanspruch zusteht. Auch Floskeln wie “gekauft wie gesehen“ oder ähnliche zielen auf einen Ausschluss der Gewährleistungspflichten ab. „Auch wenn diese Klauseln häufig nicht gültig sind, stellt sich deren Anfechtung oft als kompliziert heraus. Deshalb haben, besonders dann, wenn die ahnungslosen Verbraucher:innen die Vertragssprache nicht kennen, Verkäufer:innen ein leichtes Spiel. Nicht zuletzt deshalb sollte man niemals einen Vertrag unterschreiben, dessen Inhalt man nicht versteht!“, warnt Julia Rufinatscha.
Aber auch wenn der Vertrag den gesetzlichen Garantieregeln entspricht, stellt nicht selten die Durchsetzbarkeit dieser Garantierechte eine weitere Herausforderung dar:
Deshalb hier drei wichtige Verhaltensregeln, die Sie beherzigen sollten, sobald ein Mangel auftritt:
Sollte es Ihnen dennoch nicht möglich sein, Ihr Problem mit dem Unternehmen einvernehmlich zu lösen, ist Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, auch in Zusammenarbeit mit den anderen EVZ des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), gern kostenlos bei der Lösungsfindung behilflich. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0471/980939 sowie per E-Mail: info@euroconsumatori.org.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Italien - Büro Bozen/redSupport BARFUSS!
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