Die Mindestinvestition um in den Genuss eines Landesbeitrages zu kommen wurde im neuen Jahr auf 4.000 Euro (zuzügl. MwSt.) angehoben. Für den Einbau von neuen Fenstern und Balkontüren gibt es im Jahr 2023 keinen Beitrag mehr. Die Beitragshöhen wurden zum Teil etwas abgeändert und betragen je nach Maßnahme, Gebäudetyp und energetischer Qualität des Gebäudes zwischen 30% und 80% auf die zulässigen Kosten. Wobei generell gilt: je besser die energetische Qualität eines Gebäudes, desto höher der Beitrag.
Förderungen im Kurzüberblick:
- Energetische Sanierung von Gebäuden oder einzelnen Baueinheiten (Baukonzession vor dem 12.01.2005). Gefördert werden folgende Maßnahmen: die Wärmedämmung an Außenmauern, Dächern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen, Lauben, die Dachbegrünung, der hydraulische Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen, der Einbau von Photovoltaikanlagen für Kondominien, sowie die Planung, Bauleitung, Gebäudezertifizierung und die Luftdichtheitsmessungen
- Hydraulischen Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen. Gefördert wird die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs samt Protokollierung, Neueinbau von Reglern und Ventilen, Austausch von Umwälzpumpen, sowie Planung und Bauleitung, vorausgesetzte die Baukonzession des Gebäudes wurde vor dem 01.01.2013 ausgestellt.
- Austausch von Öl- und Gaskesseln in Kondominien (mind. 5 beheizte Baueinheiten, mind. 5 Eigentümer). Gefördert wird der Austausch von zentralen Heizanlagen die ein Baujahr vor 2007 aufweisen und welche mit einem Fernwärmeanschluss, einer Wärmepumpe oder einer automatisch beschickter Biomasseheizanlagen ersetzt werden.
- Einbau einer thermischen Solaranlage.
- Einbau von elektrischen Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen. Die Wärmepumpe und Photovoltaikanlagen mit oder ohne Speicherbatterie, müssen gleichzeitig eingebaut werden und nach Abschluss das Gebäude mind. Den KlimaHaus C oder R-Standard erreichen.
- Einbau von Speicherbatterien für netzgebundene Photovoltaikanlagen. Um für die Speicherbatterie eine Förderung zu erlangen, dürfen für die Photovoltaikanlage keine Fördertarife des „conto energia“ bezogen werden.
Wichtig: die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten und zwischen 1. Jänner und 31. Mai anhand der entsprechenden Formulare inkl. detailliertem Kostenvoranschlag eingereicht werden.
Weitere hilfreiche Tipps und Links zu den Landesförderungen sind in den verschiedenen Informationsblättern der Verbraucherzentrale enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz in Bozen und den Außenstellen erhältlich.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red