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Die Unterstützungsmaßnahmen (Sozialboni des Staates, Einmalbeitrag des Landes) greifenzwar für Bürger*innen mit niedriger Einkommenslage. Aber durch die Preiserhöhungen kommen aber auch viele Familien ins Schleudern, die einkommensbedingt von diesen Maßnahmen ausgeschlossen sind, so etwa Familien mit einem mittleren Einkommen oder Alleinverdiener mit zu Lasten lebender Familie. Mit einem Gesetz-Dekret hat die Regierung am 18.03.2022 beschlossen, die Einkommensgrenze für den Energie-Bonus für 2022 anzuheben: Es haben darauf auch Familien mit ISEE unter 12.000€ Anrecht. Aber es reicht für viele trotzdem nicht.
Was tun?
Wenn der Betrag der letzten Strom- oder Gasrechnung für eine Sofortzahlung zu hoch scheint, hat man die Möglichkeit, beim eigenen Energieanbieter eine Ratenzahlung zu beantragen, erklärt die VZS. Derzeit gibt es laut VZS zwei Möglichkeiten einer Ratenzahlung: Zum einen die staatlich vorgesehene mit ziemlich komplexen Auflagen und zum anderen die vom Anbieter “normal” angebotene, die vor Fälligkeit der Rechnung vereinbart werden muss.
Die erste ist zwar zinsfrei, aber meistens eher ungünstig, da die erste Rate die Hälfte der Rechnung beträgt. Bei der zweiten Ratenzahlungsart fallen Zinsen an, aber diese fallen nicht wirklich ins Gewicht (gesetzlicher Zinssatz ist niedrig). Die Kund:innen dürften unserer Einschätzung nach mit der zweiten Möglichkeit etwas besser dran sein, so die VZS.
Ratenzahlung: die Möglichkeit nach Vorgaben der Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde ARERA hat zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2022 die Details für die Ratenzahlung der Rechnungen mit Ausstellungsdatum zwischen 1. Januar 2022 und 30. April festgelegt. Alle Anbieter (sowohl des geschützten als auch des freien Markts) sind verpflichtet, Strom- und Erdgaskunden, die mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug kommen, eine Ratenzahlungsmöglichkeit anzubieten.
Konkret müssen die Anbieter, bevor sie mit der Aussetzung der Strom- und Erdgaslieferung fortfahren, dem insolventen Kunden eine Zahlungsaufforderung zuschicken, in der ein zinsloser Ratenzahlungsplan angeboten wird, der Folgendes vorsieht:
Weitere Informationen abrufbar unter: https://www.arera.it/allegati/schede/211230st.pdf
Kritisch anzumerken ist hier laut VZS, dass durch diese Vorgaben die Rechnungen bereits überfällig sein und die Zahlungen vom Anbieter beanstandet werden müssen, bevor die Verbraucher:innen die Ratenzahlung beantragen können. Auf diese Weise geht man grundsätzlich das Risiko ein, dass die Strom- bzw. Gaslieferung aufgrund von Zahlungsrückständen unterbrochen wird, bevor man überhaupt die Ratenzahlungen beanspruchen kann – eine grundsätzlich absurde Voraussetzung!
Alternative Ratenzahlung
Die großen nationalen Anbieter (Enel, Eni, Edison, um nur einige zu nennen) und auch einige der lokalen haben darauf sofort reagiert und bieten bessere Ratenzahlungsbedingungen: hier kann gleich um Ratenzahlung angesucht werden. Sollten Sie bei der Anfrage auf Ratenzahlung auf Schwierigkeiten stoßen, hilft die VZS weiter.
„Wenn Sie feststellen, dass Sie Strom- oder Gasrechnungen nicht sofort bezahlen können, gilt es schnell zu handeln“ sagt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS. „Beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Anbieter einen Ratenzahlungsplan über mindestens 2-3 Raten, um die Zahlungslast etwas zu verteilen. Dies immer in der Hoffnung, dass die Energiepreise auf ein akzeptables Niveau zurückkehren, sprich jenes vor Oktober 2021.“
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
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