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Veröffentlicht
am 17.11.2021
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

VZS informiert über Wasserbonus

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am 17.11.2021
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Laut VZS kann der Bonus von 1.000 Euro für folgende Ausgaben an bestehenden Gebäuden oder einzelnen Gebäudeeinheiten in Anspruch genommen werden:

  • Sanitärkeramik mit neuen Armaturen mit geringem Wasserverbrauch;
  • Wasserhähne, Duschköpfe und Duschsäulen mit neuen Vorrichtungen mit geringem Wasserdurchfluss.

Der Zuschuss wird für folgende Ausgaben gewährt:

  • die Lieferung und den Einbau von Sanitärkeramik mit einem maximalen Spülvolumen von 6 Litern oder weniger und den dazugehörigen Spülsysteme, einschließlich der dazugehörigen Installations- und Maurerarbeiten, sowie der Demontage und des Ausbaus der bestehende Systeme;
  • die Lieferung und der Einbau von Wasserhähnen und Mischern für Badezimmer und Küchen, einschließlich Vorrichtungen zur Regelung des Wasserdurchflusses mit einem Durchfluss von höchstens 6 Litern pro Minute, sowie von Duschköpfen und Duschsäulen mit einem Wasserdurchfluss von höchstens 9 Litern pro Minute, einschließlich aller damit verbundenen Hydrauliker und Maurerarbeiten sowie der Demontage und Außerbetriebnahme bestehender Systeme.

Das Haushaltsgesetz sah die Möglichkeit vor, diesen Bonus bis zum 31. Dezember 2021 in Anspruch zu nehmen, jedoch wurde nicht festgelegt, wie er zu beantragen ist und nun läuft die Zeit ab. Am 27. September 2021, neun Monate nach dem Haushaltsgesetz, wurde nun die Durchführungsverordnung mit Anweisungen zur Inanspruchnahme des Wasserbonus verabschiedet. Diese wurde am 23. Oktober im Amtsblatt veröffentlicht, jedoch wurde bis zu heutigen Zeitpunkt die Plattform noch nicht aktiviert, welche zum Hochladen der Anträge erforderlich ist.

Für den Wasserbonus wurden insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt. Der Termin, ab welchem die Anträge eingereicht werden können, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Bonus wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben, bis zur Erschöpfung der Mittel.

Das Ansuchen ist nur über das Internet möglich:

Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen die Begünstigten einen Antrag stellen. Dabei müssen sie sich auf der Plattform des Wasserbonuses “Piattaforma bonus idrico” registrieren. Diese wird in Kürze von Sogei aktiviert und nach der Authentifizierung über die Website des Ministeriums (Ministero della Transizione Ecologica) zugänglich sein. Die Identität des Antragstellers wird über Spid oder den elektronischen Personalausweis festgestellt.

Zum Zeitpunkt der Registrierung gibt der Antragsteller folgende Erklärungen ab, mit denen er seine Identität nachweist:

  • Name, Nachname, Steuernummer des Begünstigten.
  • Betrag der getätigten Ausgaben, für die eine Erstattung beantragt wird.
  • Menge der Waren und Details zum Einbau oder der Installation.
  • Technische Details für jeden Gegenstand, der durch ein wassersparendes Gerät ersetzt wird, sowie Angabe des maximalen Wasserdurchflusses (in l/min) des erworbenen Produkts.
  • Katasterdaten des Gebäudes in welchem die Maßnahmen umgesetzt wurde.
  • Bestätigung, dass für dieselben Ausgaben keine anderen Steuererleichterungen in Anspruch genommen wurden.
  • Die Bank-/Postkontodaten (Iban), auf die die Erstattung gutgeschrieben werden soll.
  • Angabe des Rechtstitels, für den der Bonus beantragt wird (Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Nießbraucher usw.).
  • Wenn der Gesuchsteller nicht Eigentümer oder Miteigentümer ist, müssen die Einzelheiten des Vertrags, aus dem er seinen Anspruch ableitet angeführt werden.
  • Bestätigung der Erfolgten Mitteilung an den Miteigentümer/Besitzer, dass beabsichtigt wird den Wasserbonus zu beantragen.

Außerdem ist eine Kopie der elektronischen Rechnung oder des Handelsdokuments mit der Steuernummer des Antragstellers beizufügen, aus der die Ausgaben hervorgehen. Werden Armaturen und Sanitärobjekte von Personen gekauft, die nicht verpflichtet sind, eine Rechnung auszustellen, kann auch eine Kopie der Bank- oder Postüberweisung oder eines anderen rückverfolgbaren Zahlungssystems beigefügt werden. In diesem Fall müssen Unterlagen des Verkäufers beigelegt werden, welche belegen, dass die Zahlung mit dem Kauf des Produktes übereinstimmt.

Das zuständige Ministerium (Ministero della Transizione ecologica) wird über Sogei und die Informationen der Agentur der Einnahmen nutzen, um die Identifikationsdaten des Antragstellers, den Immobilie und den rechtlichen Status des Antragstellers in Bezug auf das Gebäude zu überprüfen. Auch die Angemessenheit der technischen Merkmale des Produkts wird vom Ministerium über Sogei anhand der von den Begünstigten auf der Plattform eingegebenen und hochgeladenen Daten überprüft.

Kumulierbarkeit

Der Wasserbonus ist nicht kumulierbar mit anderen Steuervergünstigungen, welche für die Lieferung, den Einbau und die Installation für diese Produkte vergeben werden.

Nun gilt es nur noch auf ein Datum für den neuen „Click Day“ zu warten und zu hoffen, dass die Plattform nicht sofort überlastet wird, so die VZS abschließend.

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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