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Veröffentlicht
am 04.01.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red

Verbraucher*innenrechte werden gestärkt

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am 04.01.2022
Quelle
Verbraucherzentrale Südtirol/red
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Die neuen Vorschriften gelten für Verträge, die nach dem 1. Januar 2022 zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher oder einer Verbraucherin, sowohl offline als auch online, abgeschlossen werden und die Eigentumsübertragung von Gütern betreffen, darunter auch Waren mit digitalen Elementen und lebende Tiere, so die VZS in ihrer Aussendung, um dann zu präzisieren:

Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich, wenn sie in die Waren eingebaut oder mit ihnen verbunden sind und zusammen mit den Waren im Rahmen des Kaufvertrags geliefert werden, unabhängig davon, ob die genannten digitalen Inhalte oder Dienstleistungen vom Verkäufer oder von einem Dritten bereitgestellt werden.

Die wichtigsten Neuerungen laut VZS im Überblick:

  • Die Frist von 2 Monaten, innerhalb der bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche der Verbraucher den Verkäufer über Vertragswidrigkeiten zu unterrichten hatte, wird abgeschafft;
  • die subjektiven und objektiven Anforderungen, die die Waren erfüllen müssen, um als vertragsgemäß oder nicht vertragsgemäß zu gelten, werden in Form einer Liste aufgeführt;
  • bei Mängeln, die sich innerhalb eines Jahres nach Kauf- bzw. Lieferdatum zeigen, wird davon ausgegangen, dass sie bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren, und die Beweislast – also dass der Fehler zum Zeitpunkt des Kaufes nicht bestanden hat – liegt beim Verkäufer (die alte Regelung sah sechs Monate vor);
  • über die Anforderungen der digitalen Gütern werden besondere Bestimmungen festgelegt, u.a. die Verpflichtung des Verkäufers, regelmäßig kostenlose Updates, einschließlich Sicherheitsupdates, zur Verfügung zu stellen.

Konventionelle Herstellergarantie
Wenn der Hersteller eine konventionelle Garantie gewährt (z.B. eine verlängerte Garantie von mehr als zwei Jahren für Neufahrzeuge), ist er direkt für Reparaturen oder den Austausch verantwortlich. Dabei ist zu beachten, dass die konventionelle Garantie an Bedingungen geknüpft sein kann, während die gesetzliche Gewährleistung immer uneingeschränkt gilt.

Nichterfüllung seitens des Verbrauchers: Ausnahmeregelung
Der Verbraucher oder die Verbraucherin kann jegliche Zahlungen so lange verweigern, bis der Verkäufer oder die Verkäuferin seinen Verpflichtungen zur Reparatur, zum Ersatz oder zu anderen im Verbraucherschutzkodex vorgesehenen Maßnahmen nachgekommen ist (dies könnte z.B. bei einer Küche der Fall sein, die aufgebaut werden muss).

Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/red

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