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Die neuen Vorschriften gelten für Verträge, die nach dem 1. Januar 2022 zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher oder einer Verbraucherin, sowohl offline als auch online, abgeschlossen werden und die Eigentumsübertragung von Gütern betreffen, darunter auch Waren mit digitalen Elementen und lebende Tiere, so die VZS in ihrer Aussendung, um dann zu präzisieren:
Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten oder Dienstleistungen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich, wenn sie in die Waren eingebaut oder mit ihnen verbunden sind und zusammen mit den Waren im Rahmen des Kaufvertrags geliefert werden, unabhängig davon, ob die genannten digitalen Inhalte oder Dienstleistungen vom Verkäufer oder von einem Dritten bereitgestellt werden.
Die wichtigsten Neuerungen laut VZS im Überblick:
Konventionelle Herstellergarantie
Wenn der Hersteller eine konventionelle Garantie gewährt (z.B. eine verlängerte Garantie von mehr als zwei Jahren für Neufahrzeuge), ist er direkt für Reparaturen oder den Austausch verantwortlich. Dabei ist zu beachten, dass die konventionelle Garantie an Bedingungen geknüpft sein kann, während die gesetzliche Gewährleistung immer uneingeschränkt gilt.
Nichterfüllung seitens des Verbrauchers: Ausnahmeregelung
Der Verbraucher oder die Verbraucherin kann jegliche Zahlungen so lange verweigern, bis der Verkäufer oder die Verkäuferin seinen Verpflichtungen zur Reparatur, zum Ersatz oder zu anderen im Verbraucherschutzkodex vorgesehenen Maßnahmen nachgekommen ist (dies könnte z.B. bei einer Küche der Fall sein, die aufgebaut werden muss).
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