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Veröffentlicht
am 15.10.2021
Quelle
sh.asus/red

Verbot des Mehrfachstudiums aufgehoben

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am 15.10.2021
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sh.asus/red
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Am Dienstag hat die Abgeordnetenkammer in Rom einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nach vielen Jahren das Verbot aufhebt, sich in mehrere Studienfächer einzuschreiben. Im Namen der Studierenden forderte die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) in der Vergangenheit mehrmals die Aufhebung des Verbots, das noch aus faschistischer Zeit stammt. Jetzt ist der Senat am Zug. Inzwischen freuen sich die Studentenvertreter aber über einen ersten, erfolgreichen Schritt: „Endlich normalisiert sich die italienische Hochschulwelt und passt sich dem an, was in Europa längst nichts Ungewöhnliches mehr ist. Gerade wir Südtiroler Studierenden kennen die Lage im benachbarten Ausland, wo es möglich ist, mehr als ein Fach zu studieren“, begrüßt der Vorsitzende der sh.asus, Matthias von Wenzl, das einstimmige Ergebnis der Abstimmung in der Kammer.

Der von der Kammer genehmigte Gesetzentwurf sieht nun vor, dass man sich in mehreren Studiengängen (laurea, laurea magistrale und master), Universitäten, Schulen oder ähnlichen Instituten für höhere Bildung einschreiben kann – allerdings nicht im gleichen Fach. Ähnliches gilt für die künstlerischen Hochschulen. Binnen drei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes soll das Hochschulministerium ein Dekret erlassen, das einige Aspekte präzisieren wird, insbesondere auch Ausnahmen vom Recht, mehrere Studien zu belegen. Ein Schwachpunkt: Wer zwei Fächer studiert, wird auch zweimal die – in Italien relativ hohen – Studiengebühren zahlen müssen. „Hier besteht die Gefahr, dass soziale Ungleichheiten an den Unis verschärft werden und das Doppelstudium letztlich nur Studierenden aus vermögenden Familien vorbehalten bleibt“, unterstreicht die sh.asus. Doch das müsse man in einem zweiten Moment genauer feststellen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen treffen. Im Großen und Ganzen sei der Vorstoß der Kammer als Erfolg zu werten.

Die sh.asus bedankt sich bei den Südtiroler Kammerabgeordneten für den Einsatz, insbesondere bei Abgeordneten Manfred Schullian für die Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfes. Man hoffe nun, dass auch der Senat diesem Vorschlag zustimmen wird. Da die Kammer den Gesetzentwurf jedoch einstimmig angenommen hat, müsse ein parteiübergreifender politischer Konsens vorliegen, so die sh.asus, der sich auch im Senat wiederspigeln sollte. Man sei daher optimistisch, heißt es aus der Bozner Kapuzinergasse.

Quelle: sh.asus/red

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