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Veröffentlicht
am 07.02.2023
Quelle
amnic/red

Verbesserung des Alltags für Zivilinvaliden

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am 07.02.2023
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amnic/red
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Damit die Rechte der Südtiroler Zivilinvaliden beibehalten und bestehende Hürden beseitigt werden können, sind gezielte Maßnahmen und Treffen mit zuständigen Politikern und Abteilungsdirektoren oder anderen Akteuren notwendig. „Ein wichtiges Treffen fand nun im Südtiroler Landtag statt“, berichtet Thomas Aichner, Präsident der ANMIC Südtirol. „Eine grundlegende Aufgabe, die wir als größte Interessensvertretung der Südtiroler Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung verfolgen, ist nämlich die Optimierung und Etablierung von Rechten zum Wohle dieser Menschen. Deshalb haben wir den Austausch mit Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler gesucht, um Lösungen für aktuelle Problematiken zu finden.“

Einen ganzen Vormittag lang befasste sich L. Abg. Helmuth Renzler mit diversen Problematiken, welche durch die ANMIC Südtirol in Erfahrung gebracht wurden. Besonderes Augenmerk galt jenen Hürden, deren Beseitigung eine finanzielle Entlastung für Betroffene zur Folge hätte. „Der Vorschlag der ANMIC Südtirol, das ärztliche Zeugnis für das Ansuchen zur Feststellung der Zivilinvalidität und das ärztliche Zeugnis für den Antrag auf Pflegegeld – welche vorwiegend vom Hausarzt ausgestellt werden – zusammenzulegen, schafft gleich mehrere Vorteile“, erklärt Helmuth Renzler, welcher versicherte, sich hierfür einzusetzen. „Zum einen werden die Antragsteller davor bewahrt, aus Versehen das falsche ärztliche Zeugnis zu beantragen und trotzdem dafür zahlen zu müssen. Gleichzeitig kann dieses einheitliche ärztliche Zeugnis für zwei verschiedene Gesuchstellungen verwendet werden, wodurch der Patient bis zu 130 Euro spart.“

Aber auch angesichts der Zivilinvalidenrente schlug die Vereinigung Lösungen vor, damit diese wertvolle Hilfeleistung auch dort ankommt, wo sie benötigt wird. „Wir wurden erst kürzlich mit einem Fall konfrontiert, bei dem ein Zivilinvalide und Vater von 3 Kindern seinen Beruf als Lehrer krankheitsbedingt aufgeben musste. Folglich suchte er um die Zivilinvalidenrente an. Da es sich um keine Erstauszahlung der Rente handelte, musste er sein Einkommen des Vorjahres angeben, welches die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze überschreitet“, erklärt Thomas Aichner. „Kurzum: Obwohl der Familienvater aktuell gar kein Einkommen erzielt und dringend auf die monatliche Rente von 468,31 Euro angewiesen wäre, hat er kein Anrecht darauf. Als Lösung fordern wir, dass auch in solchen Fällen das Einkommen des Bezugsjahres angegeben werden darf – und nicht nur, wenn die Rente erstmalig ausbezahlt wird.

Im Laufe des gemeinsamen Treffens wurde außerdem eine weitere Art der Zivilinvalidenrente angesprochen, die sog. „integrierte Rente“ von monatlichen 700,18 Euro. Diese finanzielle Leistung erhalten volljährige Vollinvaliden (18 bis 67 Jahre mit einer Zivilinvalidität von 100%), welche ebenfalls unter Einhaltung einer festgelegten Einkommensgrenze gewährt wird. Thematisiert wurde vor allem die Tatsache, dass beim Ansuchen dieser Rente die Abfertigung zum Einkommen dazugezählt wird. Eine Ungerechtigkeit, die auch der Landtagsabgeordnete teilt: „Indem die Abfertigung für Vollinvaliden zum Einkommen zählt und die Einkommensgrenze für den Erhalt der integrierten Rente fast immer überschritten wird, fallen jene Antragsteller, welche um die integrierte Rente ansuchen, durch den Rost“, erklärt Helmuth Renzler.

Zusammen mit L. Abg. Helmuth Renzler werden nun weitere Schritte festgelegt, welche die behandelten Fälle einer Problemlösung zuführen sollen: „Die finanzielle Stärkung und gesellschaftliche Einbindung dieser Personengruppe ist mir ein großes persönliches Anliegen. Deshalb werde ich mich darum bemühen, die behandelten Problematiken mit den zuständigen Landesräten zu besprechen und die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Alltag der über 46.000 Südtiroler Zivilinvaliden aktiv verbessern werden kann“, betont der Landtagsabgeordnete abschließend.

Weitere Infos zur AMNIC Südtirol gibt’s unter: www.anmic.bz

Quelle: amnic/red

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