Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Betroffen sind Fahrzeuge, die in den Jahren 2018 und 2019 einen Rückruf in die Werkstatt erhalten haben. „Wir prüfen zur Zeit, ob wir auch Südtiroler Verbraucherinnen und Verbrauchern empfehlen können, sich der Klage anzuschließen, oder ob wir bei entsprechendem Interesse eine eigene Klage führen sollten“, erklärt die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer.
„Das Klageregister in Stuttgart ist derzeit noch nicht eröffnet, sodass aktuell keine Eintragung möglich ist“ erklärt RA Rodolfo Dolce. „Die Zeit bis zur Eröffnung wollen wir nutzen, um den besten Weg für die Südtiroler Betroffenen ausfindig zu machen.“
Wer einen Mercedes Diesel fährt und gerne wissen möchten, ob das Fahrzeug betroffen ist und Ansprüche geltend gemacht werden können, kann uns eine Kopie des Fahrzeug-Büchleins zuschicken (diesel@verbraucherzentrale.it).
Eine Liste der betroffenen Fahrzeuge finden sie hier.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support