Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Der geltende Landesregierungsbeschluss Nr. 806/2021, Artikel 6 sieht es unmissverständlich vor. Bei positivem oder zweifelhaftem Testergebnis werden Heimbewohner*innen ohne oder mit leichten Symptomen im Rahmen des für diesen Zweck vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Verfügung gestellten Bettenkontingentes in eine Überganseinrichtung verlegt. Bewohner*innen mit schweren Symptomen werden ins Krankenhaus gebracht.
„Der Beschluss ist gültig und klar. Wir verstehen nicht, wieso die Umsetzung jetzt nicht funktioniert. Für die Südtiroler Seniorenwohnheime sind diese Übergangseinrichtungen wichtig und essenziell, damit sich das Virus nicht in einem Haus ausbreitet“, zeigt sich Ladurner überzeugt.
Es muss sofort gehandelt werden, da die Infektionszahlen im Land stetig steigen. Zurzeit sieht es mit den Infektionen in den Heimen gut aus, es gibt nur einen einzigen Fall. Damit dies so bleibt, müssen die Heime auf jeden positiven Fall sofort regieren können. Zurzeit sind die Übergangseinrichtungen aber nicht aktiv, obwohl der Verband seit Wochen bei der Politik und dem Sanitätsbetrieb darauf pocht.
„Wir fordern, dass dem VdS innerhalb Oktober die Übergangsstrukturen mitgeteilt werden, damit die Seniorenwohnheime im Bedarfsfall sofort handeln können“, betont Ladurner.
Quelle: Verband der Seniorenwohnheime/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support