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Das Land hatte die landeseigene Südtiroler Transportstrukturen AG STA mit den Diensten der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Standseilbahn auf die Mendel betraut. Daraufhin hatte die SAD Rekurs eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs als unbegründet abgewiesen und das Unternehmen SAD zur Zahlung der Prozesskosten verurteilt. Im Urteil heißt es, die interne Beauftragung der STA durch das Land ist völlig legitim und gerechtfertigt. Das Verwaltungsgericht ist den Argumenten des Landes gefolgt, das die Übergabe mit dem Interesse der Öffentlichkeit an den Diensten und die entsprechende europäische Gesetzgebung begründet hatte. Die Übertragung einer Transportleistung an eine öffentliche Gesellschaft sei, sofern logisch begründet, völlig legitim, heißt es im Urteil. Auch die angezweifelte unternehmerische Leistungsfähigkeit der STA sieht das Gericht als gegeben.
Die von der SAD eingereichten Anträge auf Verweisung an den Verfassungsgerichtshof und den EU-Gerichtshof wurden als nicht akzeptabel erachtet. Was hingegen die rechtmäßige Entschädigung für wesentliche und funktionale Vermögenswerte, die an STA übertragen werden sollen, betrifft, wird vom Gericht noch entschieden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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