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Dabei informierte INPS/NISF-Vizepräsidentin Luisa Gnecchi, die aus Rom zugeschalten war, ausführlich über die neue staatliche Unterstützungsleistung für Familien. Diese ist eine Übergangsleistung bis zur Einführung des neuen Familiengeldes, dem “Assegno Unico e Universale”. Für Familienlandesrätin und Beiratsvorsitzende Waltraud Deeg sei dies ein erster Schritt, wenngleich weitere in Richtung aktive Familienpolitik folgen müssten: “Begrüßenswert ist, dass die staatliche Regierung mit Ministerin Elena Bonetti endlich konkrete Schritte hin zu Mehr Familienbewusstsein setzt. Dennoch gilt es genau hinzuschauen und sich zu informieren, wie die angekündigten Maßnahmen schließlich umgesetzt werden.”
Anpassung der Landesleistungen möglich
Über den Austausch mit den Südtiroler Parlamentarierinnen und Parlamentarier, den direkten Kontakt mit dem Ministerium für Arbeit und jenem für Familie sowie auch im Rahmen der Regionenkonferenz sei man derzeit dabei abzusichern, dass die neuen gesamtstaatlichen Leistungen nicht die bisherigen zusätzlichen Leistungen der Autonomen Provinzen und Regionen vereinnahmt. “Wir drängen auf Klarheit über konkrete Beträge und Zugangsvoraussetzungen, um auch auf Landeseben weitere Überlegungen zu unseren Leistungen anstrengen zu können. Denn eines muss klar sein: Die neuen staatlichen Maßnahmen dürfen sich nicht negativ auf Familien auswirken, und unsere Landesleistungen sollen weiterhin ergänzend und zusätzlich Familien unterstützen”, hält Deeg fest. Die Mitglieder des Familienbeirates werden sich darum in einer Arbeitsgruppe intensiv mit den geplanten staatlichen Maßnahmen und einer möglichen Anpassung der Landesleistungen auseinandersetzen und Vorschläge erarbeiten.
Übergangsleistung bis Dezember online beantragbar
Luisa Gnecchi, ehemalige Südtiroler Landesrätin und Kammerabgeordnete, ist seit April 2020 Vizepräsidentin des Nationalen Instituts für soziale Fürsorge (NISF/INPS). In dieser Funktion informierte sie über den seit Anfang Juli 2021 beantragbaren Übergangsbeitrag “Assegno ponte” (oder “Assegno Temporaneo”) für Familien mit minderjährigen Kindern, der vom NISF verwaltet wird. Es seien auf dem gesamten Staatsgebiet bereits rund 40.000 Online-Ansuchen eingegangen, führte Gnecchi aus und wies darauf hin, dass alle berechtigten Antragstellenden, die bis 30. September das Ansuchen einreichen, den Beitrag rückwirkend ab Juli (für insgesamt sechs Monate) ausbezahlt bekommen. Wenn der Antrag erst ab Oktober eingereicht wird, werde nur mehr der Beitrag für drei Monate (also Oktober-November-Dezember) ausbezahlt, informierte die NISF-Vizepräsidentin.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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