Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Der Aufschub der Regelung kam kurz vor Schulbeginn: Für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule und nach Hause müssen Jugendliche bis 10. Februar keinen 2G-Nachweis (Genesen oder Geimpft) vorzeigen. Diese Regelung betrifft ausschließlich Fahrten vom eigenen Wohnort bis zur Schule und für die Rückfahrt, für andere Fahrten gilt ab sofort auch für Jugendliche ab 12 die 2G-Pflicht.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support