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Verbraucher:innen müssen auf ihren Reisen oft mit zusätzlichen Ausgaben rechnen, weiß das Europäische Verbraucherzentrum. In den verschiedenen Ländern der Europäischen Union haben einige Reisende am Ende ihres Urlaubs festgestellt, dass sie z. B. für bestimmte Leistungen extra bezahlen müssten: Frühstück, Parkplatz, Benutzung des Safes und des Fernsehers, Endreinigung des Zimmers, Mitnahme eines Haustiers, Gepäckaufbewahrung, Benutzung der Handtücher und des Hotelschwimmbads. Außerdem ist in vielen Ländern der Transfer vom Hotel zum Flughafen in der Regel nicht inbegriffen.
Es ist wichtig, daran zu denken, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die inbegriffenen Leistungen hinweisen und angeben, welche Leistungen nicht inklusive sind und was diese zusätzlich kosten. Bei Flugreisen sollten Sie außerdem darüber informiert werden, ob zusätzliche Steuern oder Gebühren für den Flughafen-Check-in, aufgegebenes Gepäck, Sitzplatzwahl oder Mahlzeiten anfallen.
Das europäische Pauschalreiserecht sieht vor, dass Reiseveranstalter den Reisepreis auch nach der Buchung um bis zu 8 % erhöhen können, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, kann die Zahlung verweigert werden. Wenn die Preiserhöhung mehr als 8% beträgt, muss der Reiseveranstalter die Reisenden informieren und diese auffordern, die Erhöhung innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist antworten, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Es ist daher wichtig, dass Sie rechtzeitig reagieren, wenn Sie das Angebot nicht annehmen wollen.
Worauf muss man im Urlaub achten? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind zu treffen?
“Die steigenden Energiepreise sind eine der größten Sorgen der Gegenwart, und viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden gezwungen sein, ihr übliches Reisebudget einzuschränken”, erklärt Stefano Albertini Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums Italien – Büro Bozen. “Viele wichtige Rechte sind für Reisende und Urlaubsgäste in der EU anerkannt, aber oft reicht das nicht aus. Man sollte nämlich genau auf die Klauseln achten, an die man sich beim Abschluss eines Vertrages bindet, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.”
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Italien - Büro Bozen/redSupport BARFUSS!
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