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Veröffentlicht
am 23.05.2023
Quelle
Südtiroler Jugendring/red

Südtiroler Jugendring fordert Herabsenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

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am 23.05.2023
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Mit dem kürzlich angenommenen Gesetzesentwurf zur direkten Demokratie dürfen nun auch 16-Jährige bei beratenden Volksbefragungen teilnehmen. Der Südtiroler Jugendring begrüßt dies, fordert jedoch eine allgemeine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

„Eine Absenkung des Wahlalters fördert das Gleichgewicht der Generationen bei demokratischen Entscheidungen in einer alternden Gesellschaft. Es ist zudem eine Möglichkeit, Politiker*innen die Themen der Jugend näherzubringen – denn wer wählt, muss auch umworben und ernst genommen werden“, so SJR-Vorsitzende Tanja Rainer. Bekanntlich setzt sich der SJR schon lange für eine Herabsenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ein.

Jugendliche werden im Alltag oft bereits lange vor dem 18. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt: 16-Jährige sind straffähig, müssen über ihren Bildungsweg und ihre berufliche Zukunft entscheiden, sind zum Teil schon berufstätig und zahlen Steuern. Daher sei nicht verständlich, warum junge Menschen nicht auch politisch mitentscheiden sollten, so der SJR, der sich für eine generelle Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre einsetzt.

In Österreich haben österreichische Staatsbürger*innen ab 16 Jahren bei den Gemeinderats-, Landtags-, Nationalratswahlen, bei der Bundespräsident*innenwahl und den Wahlen zum Europäischen Parlament das aktive Wahlrecht. Auch für Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen gilt Wählen ab 16. In Deutschland besteht ein aktives Wahlrecht der 16-Jährigen teilweise bei den Landtagwahlen und teilweise bei den Kommunalwahlen.

Quelle: Südtiroler Jugendring/red

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