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Veröffentlicht
am 10.05.2022
Quelle
lpa/red

Studienbeihilfen für Schulbesuch außerhalb Südtirols

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am 10.05.2022
Quelle
lpa/red
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Unverändert bleiben die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienförderung: Die Vollzeitkurse müssen mindestens sechs Monate dauern und dürfen nicht gleichzeitig in Südtirol nicht angeboten werden. Gefördert wird in diesem Zusammenhang auch ein mindestens viermonatiges Praktikum, das eine Voraussetzung für den künftigen Beruf darstellt.

Anspruchsberechtigt sind Unionsbürger und Unionsbürgerinnen sowie nicht EU-Bürger mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung oder Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus, sofern sich ihr Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechungen in Südtirol befindet.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass das bereinigte Familieneinkommen 2020 den Betrag von 32.000 Euro nicht überschritten hat. Bei besonders kostenintensiven Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens auf 34.000 Euro angehoben. Die Höhe der Studienbeihilfe ist einkommensabhängig und liegt zwischen 1500 Euro und 4000 Euro.

Wer sich um eine Landesbeihilfe bewirbt, darf für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung beziehen und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.

Die Wettbewerbsausschreibung samt Förderkriterien und Gesuchsformular sind auf der Webseite des Landes zur Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) zu finden. Die Gesuche können mittels E-Mail und Einschreiben eingereicht werden.

Quelle: lpa/red

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