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Im Rahmen der Hochschulförderung unterstützt das Land Südtirol Studierende, die im Anschluss an ihr mindestens dreijähriges Hochschulstudium eine postuniversitäre Ausbildung absolvieren. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat die Landesregierung heute (13. Dezember) die Vergabe dieser Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen neu geregelt und dafür im Haushalt 2023 720.000 Euro vorgemerkt.
“Die Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen werden damit um 20 Prozent erhöht”, informiert der für Bildungsförderung zuständige Landesrat Philipp Achammer. Er verweist darauf, dass man so mit den ordentlichen Studienbeihilfen gleichziehe. Dafür hatte sich auch der Landeshochschulbeirat ausgesprochen. Für Forschungsdoktorate (Phd) beträgt die Studienbeihilfe demnach künftig maximal 10.800 Euro im Jahr, bei Fernstudium bis zu 4800 Euro.
Unterstützung gibt es für Forschungsdoktorate, universitäre Ausbildungen des dritten Studienzyklus, Spezialisierungskurse, verpflichtende Ausbildungs- und Berufspraktika sowie für die Lehrbefähigungskurse. Die Bezeichnungen der Universitätslehrgänge zur Erlangung einer Lehrbefähigung wurden in der neuen Verordnung aktualisiert. Ebenso wurden in der Verordnung sprachliche Anpassungen vorgenommen.
Um Studienbeihilfen im akademischen Jahr 2022/23 können demnach Studierende ansuchen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 ihre postgraduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen. Dabei gilt es, Mindeststudienerfolg und Mindeststudiendauer nachzuweisen. Auf der Grundlage dieser Verordnung wird nun die zuständige Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel den entsprechenden Wettbewerb ausschreiben.
Informationen dazu gibt es auf den Webseiten des Landes zur Bildungsförderung (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/). Die Gesuche können voraussichtlich ab Mitte Jänner 2023 eingereicht werden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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