BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
BARFUSS LogoSüdtiroler Onlinemagazin

Support Barfuss

Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus

BARFUSS LogoDas Südtiroler Onlinemagazin
Veröffentlicht
am 23.09.2021
Quelle
LPA/red

“Sprachgruppenerhebung weiterhin alle zehn Jahre”

Veröffentlicht
am 23.09.2021
Quelle
LPA/red
Damit BARFUSS weiterhin hinterfragen, aufklären, erzählen und berühren kann, brauchen wir DEINE Unterstützung!
Werde Teil unserer Community.
Teile unsere Story

Weil auf Staatsebene die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung abgeschafft worden ist, musste die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung mit einer eigenen Durchführungsbestimmung wiederhergestellt werden. So kann Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Südtirol auch weiterhin erhoben werden. Außerdem legt diese Durchführungsbestimmung fest, dass künftig die Erklärung sowie das Abrufen der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in digitaler Form erfolgen kann.

Die zweite genehmigte Durchführungsbestimmung betrifft den Zweisprachigkeitsnachweis für Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, die mit befristetem Vertrag angestellt sind. Dieser darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Sofern in diesem Zeitraum der geforderte Zweisprachigkeitsnachweis nicht erlangt wurde, kann der Vertrag nun um maximal zwei weitere Jahre verlängert werden, bis das Level A erreicht wird und ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden kann. Somit dürfte es zu keinem akuten Ärztemangel durch plötzliches Auflassen von Arbeitsverträgen im öffentlichen Gesundheitsdienst kommen.

Quelle: LPA/red

Dienste

  • News
  • Wetter
  • Verkehrsbericht

BARFUSS


Support BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support

© 2023 SuTi GmbH
© 2023 SuTi GmbH . Rennstallweg 8 . 39012 Meran . MwSt: 02797340219
DatenschutzNetiquetteCookiesImpressum