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Weil auf Staatsebene die alle zehn Jahre stattfindende Volkszählung abgeschafft worden ist, musste die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung mit einer eigenen Durchführungsbestimmung wiederhergestellt werden. So kann Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Südtirol auch weiterhin erhoben werden. Außerdem legt diese Durchführungsbestimmung fest, dass künftig die Erklärung sowie das Abrufen der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in digitaler Form erfolgen kann.
Die zweite genehmigte Durchführungsbestimmung betrifft den Zweisprachigkeitsnachweis für Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, die mit befristetem Vertrag angestellt sind. Dieser darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Sofern in diesem Zeitraum der geforderte Zweisprachigkeitsnachweis nicht erlangt wurde, kann der Vertrag nun um maximal zwei weitere Jahre verlängert werden, bis das Level A erreicht wird und ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen werden kann. Somit dürfte es zu keinem akuten Ärztemangel durch plötzliches Auflassen von Arbeitsverträgen im öffentlichen Gesundheitsdienst kommen.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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