Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus
Wie und unter welchen Bedingungen können die Familien diese Sozial-Boni in Anspruch nehmen? Anspruchsberechtigt sind:
– Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 8.265 Euro, bzw.
– Familien mit einem ISEE-Indikator bis zu 20.000 wenn mindestens 4 unterhaltsberechtigte Kindern in der Familie sind;
– Inhaber eines „Reddito di cittadinanza“ oder „Pensione di cittadinanza“;
– ein Familienangehöriger muss zudem Inhaber eines aktiven Wasser-, Strom- oder Gasanschlussvertrags sein oder Zugang zu einem zentralen Anschluss für den Hausgebrauch haben.
Und wie kommt man zu den Boni?
Während es bis zum Jahr 2020 notwendig war, sich an ein Steuerbeistandszentrum (CAF) zu wenden, reicht es nunmehr aus, jedes Jahr die DSU (Dichiarazione Sostituva Unica) einzureichen, so die VZS. Entspricht der Haushalt den Vorgaben, leitet das INPS/NISF die notwendigen Informationen automatisch, und nach entsprechender Überprüfung werden die Boni direkt auf den Strom- und Gas-Rechnungen gutgeschrieben (bei Gasanschlüssen in Kondominien ist der Vorgang etwas anders, siehe www.consumer.bz.it/de/erdgas-zentralheizung-kondominien). Die Berechtigten werden über das Ergebnis des Verfahrens und die Anerkennung der Boni durch eine eigene Mitteilung informiert, erklärt die VZS.
Quelle: Verbraucherzentrale Südtirol/redSupport BARFUSS!
Werde Unterstützer:in und fördere unabhängigen Journalismus:
https://www.barfuss.it/support