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Veröffentlicht
am 23.12.2024
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SJR: Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit sollte auch digital gemacht

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Wie berichtet, hat sich die 6er Kommission darauf geeinigt, dass die Aufforderung zur Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit (Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung) zukünftig von einem Beamten zugestellt werden soll.
Seit 1992 muss die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit mit Volljährigkeit beim Landesgericht in Bozen hinterlegt werden. Wird dieses erst nachträglich gemacht (daher später als ein Jahr nach Aufforderung), ist die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erst 18 Monate nach Beantragung gültig.
„Dieses kann sehr viele Nachteile mit sich bringen. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung braucht es nämlich für die Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben oder auch für das Ansuchen um Wohnbauförderung. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass junge Menschen ihre Sprachgruppenzugehörigkeit fristgerecht erklären“, erklärt Tanja Rainer, Vorsitzende des Südtiroler Jugendrings (SJR).

Der SJR regt daher an, dass es möglich sein sollte, die Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit digital über SPID zu machen. Des Weiteren sollte die Erklärung nicht mehr beim Landesgericht, sondern wieder bei den Gemeinden gemacht werden können. „Dies würde den Vorteil haben, dass junge Menschen kürzere Wege zurücklegen müssten und auch mehr Gelegenheiten hätten, um die Erklärung zu machen“, begründet
Rainer. Sinnvoll wäre es des Weiteren alle jungen Menschen entsprechend zu sensibilisieren, damit
sie über die Wichtigkeit der Erklärung der Sprachgruppenzugehörigkeit und die Folgen einer nicht vorhandenen Erklärung informiert sind. Nicht zuletzt ruft der SJR dazu auf, zu reflektieren, ob Wege gefunden werden können, damit die Erklärung nicht erst 18 Monate nach Beantragung gültig ist.

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