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„Auch unterrichten will gelernt sein und setzt Vorbereitung und Qualifikation voraus. Dementsprechend sind wir froh darüber, dass der Landtag hierzu klare Regeln beschlossen hat, die das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen im Fokus haben“, so SJR-Vorsitzende Tanja Rainer in einer Stellungnahme.
Neben dem Vermitteln von Wissen gehört zur Bildung auch emotionales und soziales Lernen. „Wir finden es gut, dass in Zukunft im Elternunterricht auch die Aneignung von sozioemotionalen Kompetenzen berücksichtigt werden muss“, erklärt Rainer. „In einer Klassengemeinschaft mit unterschiedlichen Kindern und verschiedenen Bezugspersonen üben sich Kinder in Konfliktfähigkeit, dem Umgang mit Frustration oder auch in Empathie, um nur einige Kompetenzen zu nennen“, so Rainer. Dies gelte es auch im Elternunterricht sicherzustellen. „Wir hoffen, dass die neue Regelung dazu führt, dass alle Kinder und Jugendliche, unabhängig davon, ob der Unterricht in der Schule oder als Elternunterricht erfolgt, eine gleichwertige Bildung genießen können. Denn grundsätzlich verfolgen alle dasselbe Ziel: Gute Bildung für Kinder und Jugendliche.”
Quelle: SJR/redSupport BARFUSS!
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