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Die heute von der Landesregierung vorgestellten Regelung gilt für die fünf “Original Südtiroler Weihnachtsmärkte” in den Städten Bozen, Meran, Brixen, Sterzing und Bruneck sowie für alle Weihnachtsmärkte mit mehr als fünf Verkaufsständen. Die Kontrolle des Green Pass wird an bestimmten Checkpoints erfolgen, die sich in der Nähe der Christkindlmärkte befinden. Jede und jeder, der bereits kontrolliert wurde, erhält ein Einweg-Armband, das den Träger oder die Trägerin zum Zutritt zum Markt berechtigt. Das Armband ist nur am Tag der Aushändigung gültig. Die Organisatoren werden in der Folge stichprobenmäßig das Vorhandensein des Armbandes (bzw. eines gültigen Green Pass) kontrollieren, in jedem Fall sei eine Kontrolle beim Konsum von Speisen und Getränken vorgesehen. Grundsätzlich gelten auch auf den Märkten die aktuell geltenden Regelungen und Hygienebestimmungen. Wer den Weihnachtsmarkt nicht direkt besucht, sondern nur daran oder am entsprechenden Platz vorbeigeht, soll dafür einen vorgesehen Durchgangskorridor nutzen. Passantinnen und Passanten sind somit von der Green Pass-Pflicht befreit.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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