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Veröffentlicht
am 15.06.2022
Quelle
lpa/red

Seniorenwohnheime: Vorrang für Bezirksansässige

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am 15.06.2022
Quelle
lpa/red
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Somit haben Antragstellende, die aus dem Einzugsgebiet des Seniorenwohnheimes stammen, ein Vorrang gegenüber jenen Gesuchstellenden, die bisher außerhalb des Bezirkes ansässig sind.

Der Vorrang für die Ansässigkeit wird über eine Änderung der Punktezahl der Warteliste eingeführt. So wird die Gesamtpunktezahl von 100 auf 110 Punkte erhöht, die sich folgendermaßen zusammensetzen: (maximal) 40 Punkte ergeben sich aus dem Pflege- und Betreuungsbedarf, 30 Punkte gibt es maximal für die Einschätzung der familiären und sozialen Situation des Antragstellenden, maximal zehn Punkte werden aufgrund des Datums des zuletzt gültigen Aufnahmeantrages vergeben. Maximal 30 Punkte stehen für weitere Bewertungselemente zur Verfügung – damit wurde bereits bisher meist der Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers bewertet. Durch die Erhöhung von ehemals 20 auf nun 30 Punkte erhält somit die Ansässigkeit einen größeren Stellenwert. Neu ist zudem, dass künftig zehn Punkte abgezogen werden, sollte ein angebotener Heimplatz nicht angenommen werden. Eingeführt wurde zudem die Anwendung eines landesweiten Informationssystems: “Nicht nur, aber auch die Pandemie hat uns aufgezeigt, wie wichtig ein einheitliches, vernetztes Pflegedokumentationssystem ist, das transparent und übersichtlich über verfügbare Heimplätze Auskunft gibt”, erklärt Landesrätin Deeg.

Weitere Änderungen betreffen die flexiblere Handhabung neuer Betten: Bisher mussten bei einem Um- oder Zubau verpflichtend 40 stationäre Betten errichtet werden, dies wurde nun gelockert. Ebenso müssen bei Neubauten nicht mehr zwingend 40 Betten mindestens für die stationäre Aufnahme vorgesehen werden, sondern sie können auch für andere stationäre Dienste für Senioren (z. B. begleitetes, betreutes Wohnen) oder für Menschen mit Behinderungen vorgesehen werden. Änderungen gibt es auch hinsichtlich eines Heimwechsels: So wurde neu eine Verlegung aus sozialen Gründen ermöglicht, wenn ein Heim den Dienst nicht fortführt erfolgt künftig die Verlegung mit absoluter Priorität.

Quelle: lpa/red

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