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Vom 10. bis zum 18. Jänner laufen die Einschreibungen an den Kindergärten. Was den Kindergarten betrifft, so sind alle Kinder, die innerhalb Dezember 2021 das dritte Lebensjahr vollenden, einschreibungsberechtigt. Die Mitteilung über die Annahme oder eine Ablehnung der Einschreibung erfolgt über den Kindergarten.
Vom 10. bis zum 24. Jänner können Kinder in die Grundschule eingeschrieben werden. Die Einschreibung in die 1. Klasse der Grundschule darf nur an einer Schule erfolgen. Für Einschreibungen in Privatschulen muss die jeweilige Direktion kontaktiert werden. Wer sein Kind in eine nicht gebietsmäßig zuständige Grundschule einschreiben möchte, muss zuerst eine Online-Anmeldung in die gebietsmäßig zuständige Schule vornehmen. Dort wird dann in Papierform der Antrag auf Schulwechsel ausgefüllt und eingereicht.
Die Einschreibung in die Oberstufe, ob Ober-, Fach- oder Berufsschule, ist ab 15. Jänner und dann bis zum 15. Februar möglich.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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