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Der Sanitätsbetrieb wird seinen 115 ungeimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen bereits die formale Feststellung der Nichteinhaltung der Impflicht laut dem Draghi-Dekret vom 1. April 2021 zugestellt wurde, die Möglichkeit des Zugangs zu ihren Abteilungen untersagen. Die ersten Mitarbeiter*innen sind bereits ab morgen, 1. Juli, davon betroffen.
Inwiefern diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine nicht „gefährdete“ Position oder in Smart Working vermittelt werden können, ist nicht klar. Sofern das nicht der Fall sein wird, wird die formelle Suspendierung, die vom Sanitätsbetrieb mitgeteilt wird, rückwirkend ab dem Tag der oben genannten Feststellung der Nichteinhaltung gelten.
Wichtig ist zu betonen, so das Land in einer Pressemitteilung, dass die bis jetzt ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sich in jeder Phase des Verfahrens impfen lassen können, wodurch auch bereits ausgesprochene Suspendierungen unwirksam werden. Bereits in den vergangenen Wochen haben sich sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebes nunmehr impfen lassen. Rund 1.500 haben zudem Gründe dargelegt, wieso für sie eine Impfung derzeit aus klinischen oder anderen objektiven Gründen nicht möglich ist. Diese müssen nun intern von den jeweiligen Fachleuten überprüft und bewertet werden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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