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In diesen Wochen haben interessierte Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, sich in das Landesverzeichnis zur Ernennung des Unabhängigen Bewertungsorgans (UBO) des Südtiroler Sanitätsbetriebes (SABES) eintragen zu lassen. Das UBO setzt sich aus betriebsinternen oder betriebsexternen Fachpersonen des Südtiroler Sanitätsbetriebes zusammen. Die Mitglieder werden alle drei Jahre von der Landesregierung ernannt; der Auftrag kann erneuert werden. Die Ernennung erfolgt durch Auswahl der Geeigneten, die im Landesverzeichnis eingetragen sind. Das Landesverzeichnis wird jeweils nach zwei Jahren aktualisiert und bleibt vier Jahre lang gültig.
Die Nominierung eines Unabhängigen Bewertungsorgans ist in allen öffentlichen Verwaltungen vorgesehen. Damit soll eine externe Überprüfung der Performanceberichte sowie der Transparenz und Qualität der internen Kontrollverfahren der jeweiligen Verwaltung sichergestellt werden. Zu den Aufgaben des Unabhängigen Bewertungsorgans gehört unter anderem die Überprüfung der Ergebnisse der Führungskräfte oder die Erstellung von Gutachten zum Tätigkeitsbericht der einzelnen betrieblichen Einrichtungen. Ebenso trägt das UBO für die Einhaltung der Transparenz- und Antikorruptionsbestimmungen Sorge.
Voraussetzungen und Antragsstellung
Für eine Eintragung in das Verzeichnis müssen die Bewerbenden den Zweisprachigkeitsnachweis (Niveau C1) besitzen, die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung, ein Laureats- oder Fachlaureatsdiplom sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in mindestens zwei der folgenden Bereichen: Management, Messung und Bewertung der Performance im organisatorischen und Führungsbereich, Gesundheitsplanung, Controlling und Budgeting, Finanz- und Haushaltsplanung, Risiko-Management.
Die Anträge sind bis 18. Juli um 12.00 Uhr als PEC-Mail an die Adresse ges.ord.san@pec.prov.bz.it oder persönlich im Landesamt für Gesundheitsordnung, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen einzureichen und werden anschließend von einer Kommission bewertet.
Nähere Informationen, das Antragsformular und die Liste der beizulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite des Landes einsehbar.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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