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Bekanntlich hat das Landesgericht Bozen mit Verfügung vom 30. April 2021 die Beschlagnahme sämtlicher für den Betrieb der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Standseilbahn Mendel notwendigen funktionalen Güter, inklusive der Züge und Immobilien, zugunsten des Landes Südtirol ermächtigt. Die SAD Nahverkehr AG hat Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht und die sofortige Aussetzung beantragt. Das Gericht hat die Positionen beider Seiten angehört und den SAD-Aussetzungsantrag am 10. Juni abgewiesen. Im Juli wird über die SAD-Beschwerde definitiv entschieden.
Quelle: LPA/redSupport BARFUSS!
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