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In den heute verabschiedeten Richtlinien wird festgehalten, was Leerstand ist und ab wann ein Gebäude beziehungsweise eine Fläche als Leerstand geführt wird. So gelten beispielsweise Wohngebäude nach einem Jahr der Nichtnutzung als Leerstand, Flächen der Industrie, des Großhandels, des Handwerks oder der landwirtschaftlichen Tätigkeit hingegen müssen zwei Jahre nicht als solche ungenutzt sein, um als Leerstand kategorisiert zu werden. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen ungenutzten gewidmeten Flächen, vollständigem und teilweisem Leerstand.
Für die Erhebung des Leerstandes wurde ein Formular erarbeitet, das die Gemeinden verpflichtend verwenden müssen. Die dabei ermittelten Daten werden anschließend digital erfasst.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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