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Der Gesetzentwurf sieht für die künftige Führungsstruktur des Landes zwei Führungsebenen vor: Eine erste mit den Direktorinnen und Direktoren der Ressorts und Abteilungen sowie eine zweite mit den Direktorinnen und Direktoren der Ämter. Auch die Verwaltung des Stellenplans durch eine unabhängige Kommission, die Aufnahme in das Führungsverzeichnis und die Stellvertretung der Amtsdirektionen werden neu geregelt.
Notwendig sei die Anpassung aus zwei Gründen geworden, teilten Landeshauptmann Kompatscher und Generaldirektor Steiner mit. “Zum einen müssen wir ohnehin den heutigen Herausforderungen an eine moderne Verwaltung gerecht werden, zum anderen reagieren wir auf ein Urteil des Verfassungsgerichts von 2019“, erklärte Kompatscher. “Wir schaffen einen Ordnungsrahmen, der dem Kontext unserer Landesverwaltung spezifisch Rechnung trägt. Wir nutzen durchaus den Spielraum, den uns die Autonomie bietet – etwa bei der Eingliederung der Amtsdirektorinnen und Amtsdirektoren in die Führungsebene.” Dies sei einzigartig in Italien und eine deutliche Anerkennung der Professionalität, Verantwortung und Fachkompetenz der in der Landesverwaltung tätigen Führungskräfte.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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