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Das EVZ hat die wichtigsten Fragen, Antworten und Infos zusammengestellt, wenn eine online gekaufte Ware nicht ankommt:
Wann muss mir der Händler die Ware liefern?
Der Händler muss die Ware innerhalb von 30 Tagen ab der Bestellung liefern, sofern er mit Ihnen keinen anderen Liefertermin vereinbart hat.
Was kann ich tun, wenn die Bestellung nicht geliefert wird?
Sie können dem Verkäufer eine zusätzliche, den Umständen angemessene Frist für die Lieferung setzen. Verstreicht auch diese Frist erfolglos, können Sie den Vertrag auflösen und Sie haben ein Recht auf Schadenersatz. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer bietet mir ein Ersatzprodukt an, da das von mir bestellte nicht verfügbar ist. Muss ich dieses akzeptieren?
Nein. Der Online-Händler darf Ihnen keine andere Ware als die bestellte liefern, auch wenn diese gleich- oder höherwertig ist. Ausnahme: Sie haben sich bereits vor Vertragsabschluss oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit einverstanden erklärt.
Ich habe bei einem italienischen Onlineshop Turnschuhe bestellt. Die Lieferzeiten sind sehr lang. Woran kann das liegen?
Ein Grund für unverhältnismäßig lange Lieferzeiten könnte sein, dass die Ware bei einem Dropshipper bestellt wurde. „Beim sog. Dropshipping wird die Bestellung bei einem Händler aufgegeben. Dieser hat das Produkt jedoch nicht lagernd, sondern bestellt es seinerseits bei einem Drittanbieter, der die Ware direkt an den Verbraucher liefert“, klärt Isolde Brunner, Rechtsberaterin beim EVZ in Bozen, auf.
Wie Verbraucher*innen Dropshipping erkennen können, was dabei zu beachten ist und worin die Gefahren bestehen, ist im Infoblatt des EVZ nachzulesen.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Italien - Büro Bozen/redSupport BARFUSS!
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