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Seit 1. Juli muss die Mediationsstelle der Handelskammer Bozen zusätzlich zu den freiwilligen Mediationen auch Pflichtmediationen für bestimmte Bereiche der Wirtschaft durchführen.
Bei der Mediation moderiert eine neutrale Mediatorin oder ein neutraler Mediator den Konflikt, trifft jedoch keine Entscheidungen, sondern begleitet die Verhandlungen zwischen den Medianden und zeigt dabei neue Sichtweisen auf ein Problem auf. Es geht darum, dass die Konfliktparteien ihre Probleme selbst lösen, ohne Schiedsspruch oder Urteil. Das gelingt bei guter Zusammenarbeit der Parteien in kurzer Zeit.
Eine Pflichtmediation war bisher vom Gesetz in erster Linie für dingliche Rechte, Leihverträge, Teilung, Betriebsverpachtung, Erbfolge, Familienabkommen sowie Miet- und Pachtverträge vorgesehen.
Seit dem 1. Juli 2023 dehnt das Cartabia-Gesetz die Pflichtmediation nun auf weitere Bereiche der Wirtschaft aus.
Die neuen Bereiche der Pflichtmediation ergänzen die schon bestehenden Streitmaterien und sind durch das Bestehen einer dauerhaften Beziehung zwischen den Parteien gekennzeichnet, welche durch eine Mediation aufrechterhalten werden kann. Die Beteiligten können mit dem Beistand einer erfahrenen Mediatorin oder eines erfahrenen Mediators eine Lösung erzielen, an welcher sie persönlich mit ihrem rechtlichen Beistand arbeiten. In der Mediation werden die Gründe des Konfliktes und etwaige Missverständnisse zwischen ihnen geklärt, verbunden mit einem geringen Kostenaufwand und kurzen Fristen. Auf diese Weise wird die weitere, künftige Zusammenarbeit der Geschäftsparteien gewährleistet.
Quelle: Handelskammer Bozen/redSupport BARFUSS!
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