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Dies gilt für Patienten ebenso wie für Besucher, ausgenommen lebensbedrohliche Notaufnahmen. Ebenso erinnert der Sanitätsbetrieb daran, dass nur in Ausnahmefällen Besucher auf den Krankenhausabteilungen erlaubt sind, im konkreten Fall müssen diese über die Erlaubnis des Abteilungsarztes verfügen und dürfen sich nicht abwechseln.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb/redSupport BARFUSS!
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