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Einem neuen Gesetzentwurf über allgemeine Brandschutzverfahren hat die Landesregierung heute (7. März) zugestimmt. Der von Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler vorgelegte Entwurf soll das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1992 ersetzen. Es wird nun dem Südtiroler Landtag zur Behandlung weitergeleitet. Das neue Gesetz wird an das Gesetz “Raum und Landschaft” angepasst. Zukünftig werden alle Dokumente über den Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten und jenen für das Bauwesen eingereicht und demnach digitalisiert.
Derzeit wird das Brandschutzverfahren mit der Ausstellung der Benutzungsgenehmigung vonseiten des zuständigen Bürgermeisters abgeschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) eingeführt, die für die Aufnahme einer kontrollpflichtigen Tätigkeit erforderlich ist. Dadurch wird das Genehmigungsverfahren hinfällig, die angepassten Gebäude oder Teile davon können unmittelbar nach Vorlage der Meldung genutzt werden.
“Der Betreiber der Brandschutztätigkeit wird nun dazu verpflichtet, einen Freiberufler mit der periodischen Überprüfung der Brandschutzanlagen und der tragenden oder brandabschnittsbildenden Strukturen zu beauftragen”, fasst der Kommandant der Berufsfeuerwehr Florian Alber zusammen: “Dies ist äußerst wichtig, da besonders bei Projekten, die mit den Ingenieurmethoden für den Brandschutz ausgearbeitet werden, die Anforderungen an die aktiven Brandschutzmaßnahmen steigen.”
“In einer zunehmend komplexeren Welt”, erklärt Landesrat Schuler, “sollen durch dieses neue Gesetz die Berufsbilder und deren Funktionen im Bereich des Brandschutzes definiert werden: Dabei wird die Funktion des Prüfingenieurs beziehungsweise der Prüfingenieurin für Projekte eingeführt, die nach Ingenieurmethoden für den Brandschutz ausgearbeitet wurden.”
Die Ingenieurmethoden des Brandschutzes, auch Fire Safety Engineering genannt, sind ein modernes Mittel zur Sicherheitsbewertung eines Gebäudes oder einer Tätigkeit. Sie erlauben bei korrekter Anwendung eine analytische und daher quantitative Bewertung des vorhandenen Sicherheitsniveaus, dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Effizienz von Brandschutzprojekten oder von Notfallplänen. Eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur garantiert die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen unabhängig vom Brandschutzplaner. Es wird ein Verzeichnis von freiberuflich Tätigen angelegt, die befugt sind, die Tätigkeit der Überprüfung der Projekte auszuüben.
Bei der Agentur für Bevölkerungsschutz werden zwei Landesfachbeiräte eingerichtet, informiert der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger: der Landesfachbeirat für Brandschutz und der Landesfachbeirat für den Bereich Störfallverordnung. Diese begutachten auf Antrag des Funktionsbereichs Brandschutz der Agentur die Projekte und benennen die Sachverständigen für die Durchführung der Lokalaugenscheine. Vorsitzender dieser Gremien ist der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz, Mitglieder sind der Kommandant der Berufsfeuerwehr, die Direktorin des Amtes für Brandverhütung, der Direktor der Landesfeuerwehrschule sowie Vertreter und Vertreterinnen der Berufskammern und Kollegien der betroffenen technischen Bereiche, je ein Vertreter, eine Vertreterin der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, des Arbeitsinspektorates des Landes, der Landesabteilung für Raumentwicklung und der örtlich zuständigen Gemeinde.
“Mit der Aufsicht über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist das Landesamt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz betraut”, erläutert Amtsdirektorin Arianna Villotti, “dazu gehören unter anderem die Ausarbeitung der Vorschriften und die Erstellung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns im Hinblick auf den Brandschutz für Landesgebäude”. Die brandschutzkontrollpflichtigen Tätigkeiten werden in Risikoklassen eingestuft, daher können sich die Technikerinnen des Amtes bei der Überprüfung der Tätigkeiten auf jene beschränken, die in die gefährlichsten Klassen fallen.
Quelle: lpa/redSupport BARFUSS!
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