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Der SJR setzt sich schon seit einigen Jahren dafür ein, dass bei der Berechnung der Höchstgrenze der Darlehensrate nicht die Ist-Situation und die Vergangenheit zu bewerten ist, sondern nach vorne geschaut werden sollte. Der neue Gesetzesentwurf berücksichtigt diese Forderung. „Geht es nach dem aktuellen Entwurf, soll für die Bewertung der Kreditwürdigkeit nur mehr die zukünftige finanzielle Situation ausschlaggebend sein. Damit haben auch diejenigen, die bisher prekär angestellt waren, jetzt aber auf ein fixes Einkommen zurückgreifen können, eine Chance sich ein Eigenheim zu ermöglichen und entsprechend unterstützt zu werden“, zeigt sich SJR-Vorsitzende Tanja Rainer erfreut.
Die aktuellen Regelungen enthalten laut SJR allerdings einige Punkte, die den Traum vom Eigenheim weiterhin schwer machen. So sind in den letzten Jahren die Baukosten merklich gestiegen, nicht zuletzt auch durch eine Erhöhung der Gebühren bei den Erschließungskosten, während die Höhe der Beiträge gleichgeblieben ist. Ebenso wird kostbarer Wohnraum oftmals auch als Zweit- oder Ferienwohnung veräußert und die Quadratmeterpreise steigen in vielen Gemeinden konstant an. „Ohne finanzielle Unterstützung von zu Hause oder die Möglichkeit zu Hause auszubauen, ist es für viele junge Südtiroler*innen im Moment unrealistisch sich den Traum vom Eigenheim realisieren zu können“, so Rainer.
„Das aktuell gültige Gesetz wird dem Bedarf nach leistbarem Wohnen für alle nicht mehr gerecht und wir sehen hier den Bedarf die Wohnbauförderung von Grund auf neu zu regeln. Nicht zuletzt, da sich das neue Raumordnungsgesetz auch auf den Wohnbau auswirkt“, ergänzt SJR-Geschäftsführer Kevin Hofer.
Quelle: SJR/redSupport BARFUSS!
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