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Veröffentlicht
am 26.06.2023
Quelle
lvh.apa/red

Neuerungen im Landesvergabegesetz

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am 26.06.2023
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lvh.apa/red
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Mit dem 1. Juli tritt das neue Südtiroler Landesvergabegesetz in Kraft. Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) begrüßt die Änderungen und sieht darin Chancen für Südtiroler Unternehmen.

Die Schwellenwerte für die direkte Vergabe von Bauarbeiten sowie Lieferungen und Dienstleistungen wurden angehoben. Ab sofort können Bauleistungen bis zu einem Wert von 150.000 Euro und Lieferungen sowie Dienstleistungen bis zu 140.000 Euro direkt und ohne Konsultation der Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden. Für Bauleistungen bis zu einer Million Euro kann das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung mit mindestens fünf Einladungen erfolgen. lvh-Präsident Martin Haller kommentiert die Gesetzesanpassung wie folgt: „Dies ist eine einmalige Gelegenheit für alle Unternehmen in Südtirol, von öffentlichen Aufträgen zu profitieren. Ich ermutige alle Unternehmerinnen und Unternehmer, diese Chance zu ergreifen und ihr volles Potenzial auszuschöpfen.“

Neben der Anhebung der Schwellenwerte beinhaltet das neue Landesvergabegesetz weitere bedeutende Anpassungen. Eine der wichtigen Änderungen betrifft die verankerte Unterteilung in Lose, um die Teilnahme von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie ortsnahen Unternehmen zu gewährleisten. Das neue Gesetz unterscheidet zwischen funktionellem Los, Leistungslos und quantitativem Los, um die Vergabe von Aufträgen effizienter zu gestalten und den Bedürfnissen der Auftraggeber gerecht zu werden. Dies trägt zur Förderung der regionalen Wirtschaft und zur Vielfalt der Bieter bei.

Eingeführt wurde außerdem eine Bestimmung, die die Möglichkeit der Anwendung von Einheitspreisen vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass der Zuschlag auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses oder auf Grundlage des Preises, in der Regel nach Anwendung des Einheitspreisverfahrens vergeben wird. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei der Auftragsausführung wurden ebenfalls in das Landesvergabegesetz aufgenommen, um sowohl den Vergabestellen als auch den Auftragnehmern Vorteile zu verschaffen. Diese Maßnahmen sollen die Qualität und rechtzeitige Fertigstellung der Projekte gewährleisten.

Quelle: lvh.apa/red

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