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Veröffentlicht
am 10.11.2021
Quelle
Dachverband für Soziales und Gesundheit/red

Neuerungen der Straßenverkehrsordnung bei den Invalidenparkplätzen

Veröffentlicht
am 10.11.2021
Quelle
Dachverband für Soziales und Gesundheit/red
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„Immer wieder passiert es, dass die für Invaliden reservierten Parkplätze unbefugt besetzt werden“, sagt Wolfgang Obwexer, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit. Im Dachverband arbeiten nahezu alle Behindertenorganisationen des Landes zusammen. Deshalb kennt man dort die Probleme und Schwierigkeiten auf die Menschen mit Behinderung im Alltag stoßen gut. „Es handelt sich einfach um kein Kavaliersdelikt“, betont Obwexer.

Täglich kommt es vor, dass Autofahrer ihr Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abstellen – obwohl sie keine entsprechende Berechtigung dafür haben. Die Versuchung ist groß, befinden sich die Parkplätze doch meist in der Nähe der Eingänge von öffentlichen Einrichtungen, Supermärkten und ähnlichem. Auch Lieferanten parken dort „nur mal kurz“ zum Auf- oder zum Abladen von Waren. Leider werden oft aber auch Fahrräder dort abgestellt, oder Kleinmotorräder. Sogar Mülltonnen und Sperrmüll landen auf den „freien“ Flächen – aus Unachtsamkeit oder Bequemlichkeit. Der Dachverband begrüßt deshalb die härteren Strafen, die von der neuen Straßenverkehrsordnung mit 10. November wirksam werden.

„Grundsätzlich bitten wir die Bevölkerung achtsamer zu sein“, sagt Obwexer. Denn, ist der Behindertenparkplatz widerrechtlich besetzt, haben die Betroffenen das Nachsehen, weil sie normale Parkplätze oft nicht nutzen können, oder Angst haben, dass ihnen jemand die Autotür zuparkt und sie mit dem Rollstuhl nicht mehr ins Auto einsteigen können.

Viele Menschen mit Behinderung brauchen diese Parkplätze, da sie nicht weit laufen können. Um ihnen lange Wege zu ersparen, liegen Behindertenparkplätze oft in der Nähe von Eingängen öffentlicher Gebäude.

Behindertenparkplätze sind so breit da Personen im Rollstuhl für das Ein- und Aussteigen die Breite einer voll geöffneten Autotür brauchen, um mit dem Rollstuhl seitlich neben das Auto fahren zu können. Die Breite des Stellplatzes muss daher ausreichend bemessen sein. Auch für die Länge muss etwas mehr Platz eingerechnet werden, da das Ausladen des Rollstuhles vom Kofferraum mehr Platz benötigt. Einige Rollstuhlfahrer nutzen Hebebühnen, um ins Auto zu kommen. Auch diese Hebebühnen brauchen Platz. Und auch Menschen, die auf Krücken angewiesen sind, brauchen mehr Platz zum Einsteigen.

Dass die Neuerungen der Straßenverkehrsordnung ab 1. Jänner 2022 italienweit auch das Parken auf den blau eingezeichneten Parkplätzen kostenlos ermöglicht, ist eine große Erleichterung und hilfreich, wenn die ausgewiesenen Behindertenparkplätze besetzt sind. Für Südtirol ändert sich hier in der Praxis jedoch nichts, denn hierzulande haben bereits seit 2016 alle Gemeinden dankenswerterweise das Parken auf den blau eingezeichneten Parkplätzen kostenlos möglich gemacht. Diese Vereinbarung war auf Intervention des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit getroffen worden.

Dass die Regelung der blauen Zonen nun italienweit wieder einheitlich wird, ist lobenswert und für die Betroffenen bei Fahrten in andere Provinzen eine große Erleichterung. Jetzt gilt es noch die Zufahrtsregelungen zu den verkehrsbeschränkten Zonen in den Innenstädten einheitlich zu regeln.

Quelle: Dachverband für Soziales und Gesundheit/red

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