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Veröffentlicht
am 27.04.2022
Quelle
LPA/red

Neue therapeutische Wohneinrichtungen zur Wiedereingliederung von Suchtkranken

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am 27.04.2022
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LPA/red
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Suchtpatienten sollen auch in Südtirol nach der akuten Phase der Krankheit in spezifischen Wohneinrichtungen auf dem Weg der Wiedereingliederung begleitet werden können. Mit diesem Ziel hat die Landesregierung am gestrigen Dienstag (26. April) einen Beschluss verabschiedet, der das bestehende Angebot an therapeutisch-rehabilitativen Gemeinschaften auf dem Landesgebiet und die Aufnahmekapazität der entsprechenden Wohneinrichtungen ergänzen soll. Voraussetzung für das neugeschaffene Angebot ist, dass die Patientinnen und Patienten in ein Arbeits- oder Beschäftigungsprojekt eingebunden sind.

„Ein differenziertes Angebot ist unerlässlich, um den verschiedenen Bedürfnissen je nach Schweregrad der Krankheit Rechnung zu tragen“, meint dazu Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher. Gerade in der Phase der Wiedereingliederung sei eine Begleitung erforderlich, da ansonsten die Gefahr eines Rückfalls sehr groß sei. Gemeinsam mit dem Partnerverein „Hands“ wird nun die Therapiegemeinschaft in der Rentschner Straße in Bozen durch neue Plätze für die Betreuung von Patienten mit verstärkter Autonomie ergänzt.

Für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen gibt es bereits verschiedene Betreuungsformen in Südtirol. Erst im August des Vorjahres hatte die Landesregierung per Beschluss die therapeutischen Tagesstätten als neue Betreuungsform für chronische Patienten eingeführt. Zugleich hatte man die Weichen gestellt, um das stationäre Betreuungsangebot und die Notbetten auszubauen. Das neue Angebot soll toxikologische Kontrollen und pharmakologische Therapien ebenso umfassen wie psychotherapeutische und psychoedukative, aber auch kulturelle und Freizeitaktivitäten in der Zeit außerhalb der Arbeits- oder Beschäftigungsprojekte, die Vorausssetzung für das neugeschaffene Angebot sind.

Quelle: LPA/red

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