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Die Handelskammer Bozen bietet nach Terminvereinbarung eine kostenlose und persönliche Erstberatung zum außergerichtlichen Ausgleich an. An diesem Informationsgespräch nehmen der/die Unternehmer/in in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, deren Berater/in und ein/e von der Handelskammer benannte/r Experte/in teil. Nach dem Gespräch kann das Unternehmen unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile sowie der Kosten entscheiden, ob es das Verfahren eröffnen will.
Sollte das der Fall sein, müssen eine Reihe von Unterlagen auf die Plattform www.composizionenegoziata.camcom.it hochgeladen und von dieser an die zuständige Handelskammer zugewiesen werden. Die notwendigen Unterlagen stehen dem Unternehmen teilweise zur Verfügung, wie beispielsweise Bilanzen oder das Verzeichnis der Gläubiger/innen. Teilweise müssen sie aber auch von öffentlichen Einrichtungen eingeholt werden, wie zum Beispiel die Bescheinigungen für Steuerschulden oder Sozialversicherungsschulden, die oft erst nach einer gewissen Zeit erhältlich sind.
Wenn Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens besteht und es sich um ein Kleinunternehmen handelt, ernennt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen eine/n Expert/in, welche/r dem Unternehmen zur Seite steht und die Funktion eines unabhängigen Sachverständigen innehat. Sollte es sich beim zu sanierenden Betrieb nicht um ein Kleinunternehmen handeln, erfolgt die Ernennung der Expertin bzw. des Experten durch eine dreiköpfige Kommission.
Die Aufgabe der Sachverständigen besteht darin, die Verhandlungen zwischen den Unternehmer/innen, den Gläubiger/innen und allen anderen Beteiligten zu erleichtern, um eine Lösung zur Überwindung der Unternehmenskrise zu finden. Dazu gehört auch die Übertragung des Unternehmens oder von Unternehmensteilen. Der Auftrag dauert 180 Tage, die gegebenenfalls verlängert werden können und endet mit einem Abschlussbericht, der auf die Plattform hochgeladen wird.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann nach den Verhandlungen mit einem Umstrukturierungsplan oder mit einer Umschuldungsvereinbarung die unternehmerische Tätigkeit weiterführen. Es kann aber auch ein Liquidationsverfahren bei Gericht beantragt werden, mit welchem das wirtschaftlich schwache Unternehmen den Markt verlässt.
Quelle: Handelskammer Bozen/redSupport BARFUSS!
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