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Veröffentlicht
am 04.10.2022
Quelle
Dachverband für Natur- und Umweltschutz/red

Neue Erkenntnisse zu Pflanzschutz-Rückstände in Südtirol

Veröffentlicht
am 04.10.2022
Quelle
Dachverband für Natur- und Umweltschutz/red
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Rückstandsanalysen von 306 Grasproben, die von 2014 bis 2020 auf 88 öffentlichen Flächen in Südtirol, vor allem Spielplätzen, gezogen worden waren, haben Experten der Health and Environment Alliance (HEAL), des Pesticide Action Network (PAN) Europe, von PAN-Germany und der Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU) ausgewertet.

Die wichtigsten Studienergebnisse
Die Ergebnisse zeigen, dass im Untersuchungszeitraum zwar ein leichter Rückgang der Rückstände festgestellt werden kann, 2020 aber immer noch an fast drei Viertel der beprobten Standorte Rückstände von mindestens einem Pflanzenschutzmittel nachgewiesen wurden. Am häufigsten zeigten sich Rückstände von Mitteln gegen Pilzkrankheiten, vor allem Fluazinam wurde in 74 Prozent der kontaminierten Proben nachgewiesen. Dieses Mittel steht im Verdacht, das ungeborene Kind zu schädigen, und wurde in Tierversuchen mit Krebs in Verbindung gebracht.
Seit 2014 sogar gestiegen ist der Anteil von Rückständen, die die menschliche Fortpflanzung schädigen. Und auch der Prozentsatz der Rückstände mit schädlichen Auswirkungen auf bestimmte Organe ist gestiegen, während der Anteil der Stoffe, die bei Menschen Krebs verursachen können, im Vergleich zu 2014 konstant geblieben ist.

„Maßnahmen greifen zu kurz“
Für Josef Oberhofer, Vorsitzender des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz, zeichnen die Ergebnisse der internationalen Studie ein zwar differenziertes, trotzdem aber besorgniserregendes Bild. Nach wie vor weise ein Großteil der Grasproben Rückstände auf, die für die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer der Plätze, vor allem der Kinder also, gefährlich sein könnten.
Zudem sei die Gesundheitsgefahr nicht auf die öffentlichen Plätze beschränkt. „Wenn die Rückstände auf Spielplätzen nachgewiesen werden, ist anzunehmen, dass sie in den Gärten und Gemüsebeeten der Anwohnerinnen und Anwohner gleich hoch sind“, erklärt die Geschäftsführerin des Dachverbandes Madeleine Rohrer. Und das heißt: Die Werte für Gemüse und Salat aus dem eigenen Garten wären höher als die geltenden Grenzwerte. „Der eigene Salat dürfte also nicht verkauft werden, weil er als gesundheitsgefährdend eingestuft würde“, so Rohrer.

Quelle: Dachverband für Natur- und Umweltschutz/red

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