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Die aktuelle Regelung im Einzelnen:
– Weiterhin gilt, dass allen positiv Getesteten grundsätzlich der maximale Isolationszeitraum verordnet wird. Dieser beträgt 21 Tage. Aber: Diese Zeitspanne kann in vielen Fällen verkürzt werden.
– Wer bereits seine Auffrischimpfung (Booster) erhalten oder seinen Impfzyklus vor nicht mehr als 120 Tagen abgeschlossen hat, wird nach sieben Tagen aus der Isolation entlassen. Voraussetzung dafür ist allerdings Symptomfreiheit seit drei Tagen, ein negativer PCR- oder Antigentest sowie die offizielle Mitteilung der Isolationsbeendigung des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Diese Mitteilung erhalten die Betroffenen innerhalb kurzer Zeit nach dem negativem Testresultat.
– Liegt der Abschluss des Impfzyklus weiter als 120 Tage zurück oder ist die infizierte Person ungeimpft, endet die Isolationszeit frühestens nach zehn Tagen. Auch in diesem Fall muss die betroffene Person seit drei Tagen symptomfrei sein, einen negativen PCR-Test oder – und das ist die Neuerung – einen negativen Antigentest sowie die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ausgestellte Bestätigung der Isolationsbeendigung vorweisen.
Die Tests zur Beendigung der Isolationszeit können bei sehr vielen Ärzten für Allgemeinmedizin, Apotheken, in den Drive-In-Teststationen des Südtiroler Sanitätsbetriebes sowie den Gemeindetestzentren durchgeführt werden. Diese Tests zur Beendigung der Isolation sind gratis.
Infizierte, die bereits einen Terminvorschlag für einen PCR-Test vonseiten des Südtiroler Sanitätsbetriebes erhalten haben, können nun stattessen auch einen Antigentest machen. Wichtig ist, dass der Termin abgesagt wird. Dies ist online möglich unter www.sabes.it/vormerken
Generell gilt: Die Tests müssen von Gesundheitspersonal durchgeführt werden und in die Plattform des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingegeben werden. Es dürfen nur Antigentests verwendet werden, die auf der Zulassungsliste der Europäischen Union angeführt sind.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb/redSupport BARFUSS!
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